KV Hessen fordert Stopp des GKV-Spargesetzes und warnt vor Einschränkungen in der ambulanten Versorgung
Vertreterversammlung verabschiedet einstimmige Resolution an Bundeskanzler Friedrich Merz – Hessen sieht 110 Millionen Euro Vergütungsverluste pro Jahr
Die Vertreterversammlung der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat gemeinsam mit den ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden in Hessen eine einstimmige Resolution gegen die geplanten Sparmaßnahmen der Bundesregierung in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Unter der Überschrift „Herr Bundeskanzler Merz, handeln Sie jetzt verantwortungsvoll!“ fordert die ambulante Ärzteschaft einen sofortigen Stopp des geplanten GKV-Spargesetzes.
Nach Auffassung der KV Hessen gefährden die vorgesehenen Einsparungen die wirtschaftlichen Grundlagen der ambulanten Versorgung und könnten erhebliche Auswirkungen auf die Patientenversorgung haben. Die Organisation warnt vor weniger verfügbaren Arzt- und Psychotherapieterminen, längeren Wartezeiten, einer schlechteren Versorgung chronisch und psychisch erkrankter Menschen sowie einer zusätzlichen Belastung von Notaufnahmen und Krankenhäusern.
Besonders kritisch bewertet die KVH die finanziellen Auswirkungen auf Hessen. Nach Berechnungen der Körperschaft drohen der ambulanten Versorgung im Bundesland jährliche Vergütungseinbußen von rund 110 Millionen Euro. Dies werde zwangsläufig zu Einschränkungen des Versorgungsangebots führen und bestehende Engpässe weiter verschärfen.
In ihrer Resolution weist die Vertreterversammlung darauf hin, dass die ambulante Versorgung aus ihrer Sicht nicht zu den wesentlichen Kostentreibern der gesetzlichen Krankenversicherung zählt. Stattdessen kritisiert sie die nach wie vor unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. Die eigentlichen Ursachen der Finanzprobleme der GKV würden mit dem Gesetz nicht beseitigt, vielmehr würden Belastungen auf Praxen, Versicherte sowie Patientinnen und Patienten verlagert.
Die KV Hessen fordert deshalb neben dem Verzicht auf die geplanten Kürzungen auch den Erhalt zentraler Versorgungsstrukturen. Dazu zählen offene Sprechstunden, Terminvermittlungsangebote, die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, Präventionsleistungen, nicht budgetierte psychotherapeutische Leistungen sowie die Fortführung hausarztzentrierter Versorgungsmodelle.
Bemerkenswert ist zudem der in der Resolution enthaltene Warnhinweis. Die Vertreterversammlung macht deutlich, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf die geplanten Eingriffe reagieren könnten. Als mögliche Konsequenzen werden zeitweise Praxisschließungen, eingeschränkte Öffnungszeiten, eine reduzierte telefonische Erreichbarkeit oder ein eingeschränktes Leistungsangebot genannt.
Die KV Hessen betont zugleich, dass mögliche Versorgungsengpässe aus ihrer Sicht nicht den Praxen anzulasten wären, sondern politischen Entscheidungen, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der ambulanten Medizin und Psychotherapie beeinträchtigen würden.
Die Resolution reiht sich in eine bundesweite Debatte um die geplanten Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen ein. Während zahlreiche Krankenhäuser bereits vor erheblichen finanziellen Belastungen durch die geplanten GKV-Maßnahmen warnen, sieht nun auch die vertragsärztliche Versorgung ihre wirtschaftliche Stabilität gefährdet. Für das Krankenhausmanagement ist die Entwicklung insbesondere deshalb relevant, weil Einschränkungen im ambulanten Bereich zusätzliche Patientenströme in Notaufnahmen und stationäre Einrichtungen auslösen könnten.




