VG Frankfurt erlaubt gemeinsame ATA-OTA-Schulen in Hessen

Gericht stärkt Kliniken: Gemeinsame Anerkennung von Anästhesietechnischer und Operationstechnischer Assistenz möglich

recht gesundheitswesenWie EbnerStolz berichtet, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass Kliniken in Hessen einen Anspruch auf die gemeinsame staatliche Anerkennung einer Schule für Anästhesietechnische Assistenz (ATA) und Operationstechnische Assistenz (OTA) haben können. Das Urteil beendet eine bisherige Verwaltungspraxis, bei der teilweise getrennte Schuleinrichtungen verlangt wurden, und schafft neue Rahmenbedingungen für die Gesundheitsfachberufe-Ausbildung.

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