Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 in den Verfahren QS PCI, QS WI und QS NET
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft
Ab dem Erfassungsjahr 2025 treten Änderungen in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Verfahren zur Qualitätssicherung von PCI (Perkutane Koronarintervention) und weiteren Bereichen wie der Patientenbefragung und der Dokumentation.
Im Detail beinhalten die Änderungen unter anderem:
- Erweiterung des Follow-up im QS PCI-Verfahren
Neu aufgenommen in das Follow-up sind nun auch therapiedürftige Blutungen und punktionsnahe Komplikationen neben den bisher erfassten schwerwiegenden kardialen oder zerebrovaskulären Ereignissen und der Sterblichkeit. - Verlängerung der Datenlieferfristen
Die Frist für die Übermittlung von Adressdaten zur Patientenbefragung wird von sieben auf zwölf Tage verlängert. Hintergrund ist, dass Fälle häufig noch nicht abgeschlossen sind, und Nachkodierungen oder Stornierungen nötig werden. Dies soll den Druck auf die Leistungserbringer verringern und die Qualität der Befragung verbessern. - Optimierung der Stichprobenziehung
Die Stichprobenziehung für die Patientenbefragung wird an die tatsächlichen Fallzahlen angepasst, um den Umfang der Stichprobe zu optimieren. Hierbei spielt auch eine regelmäßige Anpassung basierend auf monatlichen Fallzahlen eine Rolle. - Änderung bei den Qualitätsindikatoren im QS PCI
Eine Reihe von Indikatoren wird ab dem Jahr 2025 gestrichen oder pausiert, um sie zu überarbeiten. Darunter fallen Indikatoren wie das „Dosis-Flächen-Produkt“, das aufgrund redundanter Erhebungen und gesetzlicher Strahlenschutzvorgaben nicht mehr erforderlich ist. Auch der Indikator zur Indikation der isolierten Koronarangiographie wird aufgrund geringer Validität und hoher Erhebungsaufwände abgeschafft. - Wegfall der Übergangsregelung
Die Übergangsregelung zur DeQS-RL, die seit Januar 2019 besteht, wird aufgehoben, da das Qualitätssicherungsverfahren QS PCI bereits vollständig in die DeQS-RL überführt wurde.




