Qualitätssicherungsbeauftragte: Krankenhäuser aufgefordert, Vertretungsregelungen einzurichten

Geschäftsstelle QiG BW mahnt zur Sicherstellung fristgerechter Datenübermittlung und konsequenter Vertretungsplanung

Die Geschäftsstelle der Qualitätssicherung in Baden-Württemberg (QiG BW) erinnert Krankenhäuser erneut daran, für die Position der Qualitätssicherungsbeauftragten (QSB) interne Vertretungsregelungen festzulegen. Ziel ist es, eine kontinuierliche Kommunikation und fristgerechte Übermittlung der Qualitätssicherungsdaten auch bei längeren Abwesenheiten der QSB zu gewährleisten.

Vor über zehn Jahren wurden die baden-württembergischen Krankenhäuser aufgefordert, jeweils eine zentrale Kontaktperson für die externe gesetzliche Qualitätssicherung zu benennen. Diese ist in den Stammdaten der QiG BW hinterlegt und fungiert als Ansprechpartnerin beziehungsweise Ansprechpartner für alle qualitätssicherungsrelevanten Prozesse. Die Geschäftsstelle weist nun darauf hin, dass insbesondere bei krankheitsbedingter Abwesenheit eine interne Vertretung sicherstellen muss, dass die Kommunikation mit den zuständigen Stellen nicht unterbrochen wird.

Darüber hinaus ist laut Mitteilung die richtlinienkonforme und fristgerechte Übermittlung der Qualitätssicherungsdaten unerlässlich. Sollte die für die Datenübermittlung zuständige Person von der QSB abweichen, ist ebenfalls eine klare Vertretungsregelung erforderlich. Die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis zum 31. Dezember 2026 Maßnahmen für fehlende Dokumentationen der Datensätze erlässt. In der Vergangenheit führten fehlende oder verspätete Datensätze zu Vergütungsabschlägen, eine Praxis, die nach Einschätzung der Geschäftsstelle auch künftig Anwendung finden wird.

Für die Kommunikation innerhalb des SD-Portals der QiG BW besteht die Möglichkeit, eine QSB-Vertretung oder eine Urlaubsvertretung einzurichten. Die entsprechenden Anleitungen sind im SD-Portal abrufbar. Diese Vertretung gilt allerdings ausschließlich für die Portal-Kommunikation. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Qualitätssicherung wird daher empfohlen, zusätzlich eine zentrale E-Mail-Adresse einzurichten, auf die sowohl die QSB als auch die Vertretung jederzeit Zugriff haben.

Die erneute Erinnerung unterstreicht die Bedeutung organisatorischer Vorkehrungen, um die Einhaltung gesetzlicher Fristen zu sichern und Sanktionen für fehlende Datensätze zu vermeiden. Krankenhäuser sind demnach gut beraten, die Vertretungsregelungen zeitnah zu implementieren, um die Qualitätssicherungsprozesse auch bei personellen Engpässen aufrechtzuerhalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert