Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen berücksichtigt nun aktuelle AWMF-Leitlinie – Ab dem Jahr 2027 anteiliger Wegfall des Vergütungsanspruchs beim Nichterfüllen von Mindestanforderungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen (QFR-RL) überarbeitet.

Die Richtlinie orientiert sich nun an der aktuellen AWMF-Leitlinie und berücksichtigt die neuesten medizinischen Erkenntnisse. Zudem wurden die Personalvorgaben flexibler gestaltet und die Pflegeschlüssel für die jeweiligen Pflegebedarfe präzisiert. Ab 2027 entfällt anteilig der Vergütungsanspruch für Krankenhausstandorte, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Diese Weiterentwicklungen basieren auf Erkenntnissen aus klärenden Dialogen mit betroffenen Krankenhausstandorten und Datenabfragen zur Einhaltung der Personalvorgaben. Der Beschlussentwurf wurde dem Plenum des G-BA zur Abstimmung vorgelegt.