QS Perinatalmedizin: QiG BW erinnert an Dokumentationspflicht von Totgeburten

Korrekte Erfassung im Modul Geburtshilfe entscheidend für valide Qualitätsindikatoren

Die Geschäftsstelle des QiG BW weist darauf hin, dass Totgeburten im Modul Geburtshilfe (QS PM-GEBH) dokumentationspflichtig sind. Anlass für die Erinnerung ist eine aktuelle Stichprobenprüfung nicht übermittelter Datensätze, bei der Einrichtungen mehrfach Totgeburten nicht dokumentiert hatten. Dies führte zu Differenzen zwischen gemeldeten und tatsächlich vorliegenden Fällen.

Die vollständige Dokumentation ist insbesondere deshalb zentral, weil sie die Repräsentativität sowohl der einrichtungsspezifischen Auswertung als auch der landes- und bundesweiten Jahresauswertung sicherstellt. Darüber hinaus fließen Totgeburten in den „Qualitätsindex zum kritischen Outcome bei Reifgeborenen“ (ID 51803) ein – ausgenommen sind lediglich Kinder, die vor Klinikaufnahme verstorben sind.

Totgeburten werden in der Berechnung einiger, aber nicht aller Qualitätsindikatoren berücksichtigt. So werden sie beispielsweise im Qualitätsindikator „Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeburten“ (ID 318) ausgeschlossen, jedoch nicht im Qualitätsindikator „Kaiserschnittgeburt“ (ID 52249). „Nur durch eine korrekte und vollzählige Dokumentation kann eine valide Berechnung der Ergebnisse erfolgen“, erinnert die Geschäftsstelle.

Im Modul Neonatologie (QS PM-NEO) hingegen sind Totgeburten nicht dokumentationspflichtig. Bei korrekter Kodierung werden sie über den QS-Filter gemäß Anwenderinformation systematisch ausgeschlossen (Tabelle NEO_ICD_EX).

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