Seufert Rechtsanwälte berät Bodenseekreis bei Neuordnung der Krankenhausversorgung

Kanzlei begleitet komplexes Sicherstellungs- und Unterstützungsverfahren sowie Erwerb des Klinikgebäudes in Tettnang

Seufert Rechtsanwälte hat den Bodenseekreis bei der Neuordnung der stationären Krankenhausversorgung umfassend rechtlich beraten. Im Mittelpunkt des Mandats standen die Strukturierung und Begleitung eines komplexen Sicherstellungs- und Unterstützungsverfahrens sowie die Abstimmung mit den parallel laufenden Insolvenzverfahren der Krankenhaus Friedrichshafen GmbH und der Krankenhaus Tettnang GmbH. Zum 1. August 2026 hat die AMEOS Gruppe die Trägerschaft des Klinikums Friedrichshafen übernommen. Zudem begleitete Seufert den Bodenseekreis beim Erwerb des Klinikgebäudes in Tettnang aus der Insolvenzmasse.

Die Neuordnung der Krankenhausversorgung im Bodenseekreis war durch die Entscheidung der Stadt Friedrichshafen im Sommer 2025 ausgelöst worden, die Trägerschaft für den Medizin Campus Bodensee (MCB) aufzugeben. In der Folge wurden über die Krankenhaus Friedrichshafen GmbH und die Krankenhaus Tettnang GmbH zwei eigenständige Insolvenzverfahren eröffnet.

Für den Bodenseekreis stellte sich damit die Herausforderung, die stationäre Krankenhausversorgung in der Region langfristig sicherzustellen und gleichzeitig die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der laufenden Insolvenzverfahren zu berücksichtigen.

Die Sicherstellung der stationären Krankenhausversorgung gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben des Landkreises. Vor diesem Hintergrund entwickelte der Bodenseekreis parallel zu den insolvenzrechtlichen Verfahren ein eigenes Sicherstellungs- und Unterstützungsverfahren für die künftige Versorgung.

Seufert Rechtsanwälte begleitete den Landkreis bei der rechtlichen Strukturierung und Umsetzung dieses Prozesses.

Sicherstellungsverfahren parallel zum Investorenprozess

Die besondere Komplexität des Verfahrens lag nach Angaben von Seufert in der parallelen Durchführung zweier unterschiedlicher Prozesse.

Während die Eigenverwaltung der insolventen Krankenhausgesellschaften einen eigenen Investorenprozess zur Verwertung der Krankenhausbetriebe durchführte, verhandelte der Bodenseekreis parallel mit potenziellen Trägern über die Voraussetzungen für eine langfristige Sicherstellung der stationären Versorgung.

Beide Verfahren mussten inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden, ohne ihre rechtliche Eigenständigkeit aufzugeben. An dem Verfahren beteiligten sich mehrere Klinikträger. Im weiteren Verlauf wurden schließlich zwei Interessenten bis zur Beurkundungsreife geführt.

Dem Kreistag lagen damit zwei vollständig ausverhandelte und beurkundete Sicherstellungs- und Unterstützungsvereinbarungen zur Entscheidung vor. Die Vertragswerke umfassten nach Angaben von Seufert Rechtsanwälte insgesamt rund 1.271 Seiten.

Seufert Rechtsanwälte begleitet Bodenseekreis umfassend

Seufert Rechtsanwälte beriet den Bodenseekreis über den gesamten Prozess hinweg. Die Beratung erfolgte unter der Federführung von Transaktionspartner Dr. Johannes Gruber.

Das Mandat umfasste insbesondere die Strukturierung des Sicherstellungs- und Unterstützungsverfahrens, die Verhandlung der beiden Vertragswerke sowie die Begleitung der Befassung der politischen Gremien. Darüber hinaus unterstützte die Kanzlei den Landkreis bei der Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen.

Nach Einschätzung der Kanzlei dürfte die konkrete Konstellation in dieser Form bislang ohne Vorbild sein. Die rechtliche Beratung musste dabei einen Investorenprozess innerhalb laufender Insolvenzverfahren mit einem parallel durch den kommunalen Aufgabenträger geführten Sicherstellungs- und Unterstützungsverfahren zusammenführen.

Damit standen nicht allein die wirtschaftlichen Interessen potenzieller Investoren im Mittelpunkt. Gleichzeitig musste sichergestellt werden, dass die künftige Trägerschaft die Anforderungen an eine dauerhafte und verlässliche stationäre Versorgung im Bodenseekreis erfüllen kann.

AMEOS übernimmt Klinikum Friedrichshafen

Als Ergebnis des Prozesses hat die AMEOS Gruppe zum 1. August 2026 die Trägerschaft des Klinikums Friedrichshafen übernommen. Damit ist ein zentraler Baustein der Neuordnung der stationären Krankenhausversorgung im Bodenseekreis umgesetzt. Die Übernahme erfolgte auf Grundlage einer Sicherstellungs- und Unterstützungsvereinbarung, für die sich der Kreistag des Bodenseekreises am 13. Mai 2026 entschieden hatte.

Seufert berät auch beim Erwerb des Klinikgebäudes in Tettnang

Neben der Neuordnung der Trägerschaft in Friedrichshafen begleitete Seufert Rechtsanwälte den Bodenseekreis auch beim Erwerb des Klinikgebäudes in Tettnang aus der Insolvenzmasse. Der Kaufvertrag wurde am 14. Juli 2026 beurkundet. Der Kreistag stimmte dem Erwerb am 28. Juli 2026 einstimmig zu.

Mit dem Erwerb der Immobilie schuf der Landkreis nach Angaben der Kanzlei zugleich die Grundlage für eine mögliche Nachnutzung des Klinikgebäudes. Damit wurde neben der künftigen Trägerschaft des Klinikums Friedrichshafen auch eine Perspektive für den Standort Tettnang entwickelt.

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