Niedersächsischer Landtag beschließt Novelle des Krankenhausgesetzes einstimmig

Bündel an Maßnahmen zur Stärkung der in Niedersachsen einstimmig verabschiedet
Mit der Novelle des Krankenhausgesetzes werden Vorschläge des „Sonderausschusses zur Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ des Landtags umgesetzt, der in der vergangenen Legislaturperiode getagt hat. Gesundheitsministerin erläuterte im Landtag die einzelnen Maßnahmen:

  • „Jedes Krankenhaus hat ein anonymes Fehlermeldesystem einzuführen. Dort können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verdachtsmomente für Fehlverhalten oder Straftaten innerhalb des Krankenhausbetriebes melden, ohne dass ihre Identität bekannt wird. Geregelt wird auch, dass die Meldungen vom Krankenhaus zur ständigen Verbesserung der auszuwerten sind. Und: Wenn eine Meldung auf eine besondere Gefahr für die Patientinnen oder hindeutet, hat das Krankenhaus dies dem zuständigen Gesundheitsministerium unverzüglich mitzuteilen.
  • Jedes Krankenhaus muss regelmäßig Mortalitäts- und Morbiditäts-Konferenzen durchführen. Bei diesen werden auch Todesfälle und besonders schwere Krankheitsverläufe erörtert. Eine Häufung von ähnlich eingetretenen Todesfällen fällt so schneller auf und es kann schnell reagiert werden.
  • Jedes Krankenhaus muss eine Arzneimittelkommission haben. Diese führt eine Arzneimittelliste und berät das ärztliche und pflegerische Personal.
  • Jedes Krankenhaus muss zukünftig Stationsapothekerinnen oder in ausreichender Zahl als Beratungspersonen für die Stationen einsetzen. Diese stehen dort u.a. für arzneimittelbezogene Fragestellungen zur Verfügung.
  • Jedes Krankenhaus muss zukünftig einen Plan zur Unterstützung bei berufsbezogenen Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen. Damit soll der hohen Dauerbelastung bereits präventiv entgegengewirkt werden.“ […]

Pressemitteilung: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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