Neue Regelungen zur datengestützten Qualitätssicherung für das Erfassungsjahr 2025
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juli 2024 mehrere Beschlüsse zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung für das Erfassungsjahr 2025 gefasst. Die Änderungen umfassen Spezifikationen und prospektive Rechenregeln für verschiedene QS-Verfahren, darunter ambulante Psychotherapie (Verfahren 16), PCI, postoperative Wundinfektionen (Verfahren 2), und weitere Verfahren. Diese Beschlüsse sind darauf ausgerichtet, die Qualitätssicherung durch präzisere Datenerfassung und -auswertung zu verbessern.