Klage gegen Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg zurückgezogen

KVBW sieht Strukturreform bestätigt – 57 Bereitschaftspraxen sichern weiterhin die Versorgung

Die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg stößt nach einem juristischen Streit auf neue politische Zustimmung. Mehrere Städte sowie ein Landkreis haben ihre Klage gegen die Neuorganisation des Systems zurückgezogen. Die Vorstände der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) begrüßten diesen Schritt und sehen damit die im vergangenen Jahr umgesetzte Strukturreform des Ärztlicher Bereitschaftsdienst bestätigt. 

Nach Angaben des KVBW-Vorstandsvorsitzenden Karsten Braun waren die Erfolgsaussichten der Klage bereits zuvor begrenzt gewesen. Bereits im Frühjahr 2025 hatte das zuständige Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Reform abgelehnt. Aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung habe es daher keinen überzeugenden rechtlichen Grund für die Klage gegeben.

Die Reform des Bereitschaftsdienstes war in Baden-Württemberg im Jahr 2024 umgesetzt worden und zielte unter anderem darauf ab, die ambulante Versorgung stärker auf die regulären Sprechstundenzeiten der Arztpraxen auszurichten. Gleichzeitig sollten Strukturen im Bereitschaftsdienst effizienter organisiert werden. Dr. Doris Reinhardt, ebenfalls Mitglied des KVBW-Vorstands, erklärte, die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass das Konzept funktioniere. Nach den Rückmeldungen aus Kliniken und Rettungsdiensten sei bislang keine erhöhte Inanspruchnahme der Notaufnahmen oder zusätzliche Belastung für den Rettungsdienst festzustellen.

Für Krankenhäuser ist diese Entwicklung insbesondere im Kontext der häufig diskutierten Fehlsteuerung von Patientinnen und Patienten zwischen ambulantem Bereitschaftsdienst und klinischen Notaufnahmen relevant. Die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes gilt als wichtiger Faktor für die Steuerung von Patientinnen und Patienten außerhalb regulärer Praxisöffnungszeiten.

Im Zuge der Reform hatte die KVBW im vergangenen Jahr 18 Bereitschaftspraxen geschlossen. Hintergrund sind unter anderem strukturelle Veränderungen in der ambulanten Versorgung und ein zunehmender Ärztemangel. Nach Angaben der KVBW ist rund ein Fünftel der Hausärztinnen und Hausärzte im Land 56 Jahre oder älter. Gleichzeitig sind derzeit etwa 1.000 Hausarztsitze in Baden-Württemberg unbesetzt.

Trotz der Standortanpassungen soll die Versorgung weiterhin flächendeckend gewährleistet sein. Insgesamt 57 allgemeine Bereitschaftspraxen stehen im Land zur Verfügung. In jedem Stadt- und Landkreis existiert nach Angaben der KVBW mindestens ein entsprechender Standort. Die Planungen sehen zudem vor, dass etwa 95 Prozent der Bevölkerung eine Bereitschaftspraxis innerhalb von maximal 30 Minuten erreichen können, während für alle Einwohner eine Fahrzeit von höchstens 45 Minuten gelten soll.

Ergänzend bleibt der Hausbesuchsdienst Bestandteil des Systems. Ärztinnen und Ärzte übernehmen weiterhin medizinisch notwendige Hausbesuche während der Bereitschaftsdienstzeiten.

Für Krankenhäuser und Kliniknotaufnahmen bleibt die Entwicklung des ambulanten Bereitschaftsdienstes ein wichtiger Faktor in der Steuerung der Notfallversorgung. Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung wird auch im Zuge der laufenden gesundheitspolitischen Reformen weiterhin intensiv diskutiert.

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