Gesundheitsausschuss: Experten diskutieren über Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen

Diskrepanz zwischen Versorgungsauftrag und konfessionellem Weigerungsrecht – Fokus auf ambulante Planung

Wie der Informationsdienst des Bundestages (hib) berichtet, hat eine Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss am Mittwoch tiefgehende Differenzen bei der Bewertung der Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche offenbart. Während Mediziner und Juristen vor wachsenden regionalen Versorgungslücken und Zugangsbarrieren warnen, betonen kirchliche Träger ihr Weigerungsrecht und verweisen auf die primär ambulante Natur der Leistung.

Die Anhörung, die auf einen Antrag (Drucksache 21/3909) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgeht, verdeutlichte die Spannungen zwischen dem staatlichen Sicherstellungsauftrag und der praktischen Umsetzung. Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte, dass der verfassungsrechtliche Auftrag zur Sicherstellung von Abbrüchen unter den aktuellen Rahmenbedingungen kaum durchsetzbar sei. Insbesondere in Regionen mit einem hohen Anteil konfessioneller Träger, die Abbrüche grundsätzlich ablehnen, sowie einem Mangel an niedergelassenen Ärzten mit entsprechendem Angebot, entstünden reale Defizite.

Unterstützung erhielt diese Einschätzung vom Deutschen Juristinnenbund, der eine fehlende Bedarfsplanung der Bundesländer monierte. Auch Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum Berlin sowie die Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn verwiesen auf erhebliche Zugangsbarrieren. Neben der geografischen Unterversorgung spielten demnach auch Stigmatisierung, Informationsdefizite und Zeitdruck durch lange Wartezeiten eine entscheidende Rolle für die betroffenen Frauen.

Gegensätzliche Positionen vertraten Vertreter der Uniklinik Halle und konfessioneller Verbände. Stephanie Wallwiener (Uniklinik Halle) konstatierte, dass trotz regionaler Unterschiede nicht von einer strukturellen Unterversorgung gesprochen werden könne; die Versorgung sei grundsätzlich flächendeckend gewährleistet. Der Deutsche Caritasverband beharrte zudem auf dem gesetzlich verankerten Weigerungsrecht, das nicht nur für Individuen, sondern auch für kirchliche Einrichtungen gelte, die Abbrüche aus Glaubensgründen ablehnen.

Abschließend lenkte Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) den Fokus auf die Systematik der Versorgung: Da Schwangerschaftsabbrüche bei jährlich nur rund 3.000 stationären Fällen überwiegend ambulant durchgeführt werden, sei die Problematik weniger eine Frage der Krankenhausplanung als vielmehr der ambulanten Versorgungsplanung.

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