Innovationsausschuss bewertet Projektergebnisse zur S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang“

Tendenziell positive Ergebnisse bei der Reduktion von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie

Ein vom Innovationsausschuss gefördertes Projekt hat die Umsetzung der S3-Leitlinie zur „Verhinderung von Zwang“ auf psychiatrischen Akutstationen untersucht. Während eine breite Anwendung des 12-Punkte-Programms nicht empfohlen wird, zeigen die Ergebnisse tendenziell positive Effekte bei der Vermeidung von Zwangsmaßnahmen. Die Erkenntnisse werden nun an die relevanten Fachorganisationen weitergegeben.

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