Hessen: Schlaganfall-QS wird um geriatrische Frührehabilitation erweitert

Neues Modul erfasst ab Juli 2027 geriatrische Frührehabilitation nach Schlaganfall – Teilnahme zunächst freiwillig

Die Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH) erweitert das Landesverfahren Schlaganfallversorgung um das Modul „Geriatrische Frührehabilitation nach Schlaganfall“. Ab dem 1. Juli 2027 können damit bestimmte Schlaganfallfälle mit geriatrischer frührehabilitativer Komplexbehandlung in der Qualitätssicherung erfasst werden. Für 2027 ist die Teilnahme noch nicht verpflichtend.

Das Lenkungsgremium der LAGQH hat der Erweiterung in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Maßgeblich für die Erfassung ist der Aufnahmetag ab dem 1. Juli 2027.

Einbezogen werden können Patienten, die älter als 60 Jahre sind und bei denen eine Schlaganfall-Hauptdiagnose aus den Diagnosegruppen G45, I60, I61, I63 oder I64 in Kombination mit der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung nach OPS 8-550 abgerechnet wird.

Die entsprechenden Vorgaben sind bereits in der Spezifikation 2027 berücksichtigt. Weitere Informationen zur Umsetzung des neuen Moduls will die LAGQH in Kürze veröffentlichen.

Für das kommende Frühjahr ist zudem eine separate Informationsveranstaltung vorgesehen, bei der die LAGQH über das neue Qualitätssicherungsverfahren informieren will.