G-BA beschließt Grundsätze zur Förderung der Qualität und Durchsetzung von Qualitätsanforderungen

In der Qualitätsförderungs- und Durchsetzungs-Richtlinie (QFD-RL) wird ein gestuftes System von Folgen der Nichteinhaltung von im Grundsatz festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung wird je nach Thema in den jeweiligen Richtlinien und Beschlüssen erfolgen, in denen der G-BA Qualitätsanforderungen definiert, beispielsweise in der Mindestmengenregelung, zum Qualitätsmanagement in ärztlichen bzw. zahnärztlichen Praxen und in den Vorgaben zum jährlich zu erstellenden Qualitätsbericht der Krankenhäuser.

Wenn Leistungserbringer die Qualitätsvorgaben nicht einhalten, sollen je nach Art und Schwere der Verstöße gegen wesentliche Qualitätsanforderungen in der Regel zunächst fördernde Maßnahmen der Beratung und Unterstützung Anwendung finden, beispielsweise schriftliche Empfehlungen, Zielvereinbarungen, Teilnahme an Qualitätszirkeln und geeigneten Fortbildungen oder die Prüfung unterjähriger Auswertungsergebnisse. Zudem können auch Durchsetzungsmaßnahmen in den einzelnen Qualitätsregelungen des G-BA festgelegt werden, wie etwa die Information Dritter über Verstöße gegen Qualitätsvorgaben, Vergütungsabschläge sowie ein Wegfall des Vergütungsanspruchs. Die Maßnahmen sind – so sieht die Richtlinie es vor – verhältnismäßig auszuwählen und anzuwenden […]

Pressemitteilung: G-BA (PDF, 65KB)

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