G-BA ändert Spezifikation der Mindestmengenregelungen für 2026

Anpassung auf Grundlage der Empfehlungen des IQTIG – Veröffentlichung bis Jahresende erwartet

Am 18. Juni 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Spezifikation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für das Erhebungsjahr 2026 beschlossen. Grundlage ist § 3 Abs. 3 der geltenden Mindestmengenregelung nach § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Die Anpassungen erfolgen auf Basis der fachlichen Empfehlungen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Dieses wurde mit der Erstellung und Veröffentlichung der überarbeiteten Spezifikation inklusive technischer Dokumentation beauftragt. Die neue Spezifikation wird für alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verbindlich und betrifft insbesondere die Datenanforderungen zur Prüfung der Mindestmengen-Erfüllung bei besonders komplexen Eingriffen, etwa Transplantationen, Speiseröhren- oder Bauchspeicheldrüsenchirurgie.

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