Forschungsdatenzentrum ist ein Meilenstein für das Gesundheitswesen
BfArM stellt zentrale Infrastruktur für pseudonymisierte Versorgungsdaten bereit – Zugang für Forschungseinrichtungen, Universitätskliniken und Unternehmen unter strengen Datenschutzauflagen
Mit der Eröffnung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ Gesundheit) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Deutschland einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, datenbasierten Gesundheitsforschung erreicht. Das FDZ bildet künftig die zentrale Infrastruktur für die sichere Bereitstellung und Nutzung von Gesundheitsdaten und soll Forschung, Prävention und Versorgung nachhaltig verbessern.
Ziel des neuen Zentrums ist es, wertvolle Erkenntnisse über Krankheitsverläufe, Prävention und Therapieentwicklung zu ermöglichen – unter Wahrung höchster Datenschutzstandards. Damit wird eine Basis geschaffen, um zielgerichtetere Präventionsmaßnahmen, wirksamere Therapien und innovative Arzneimittelentwicklungen zu fördern.
Bereits jetzt liegen im FDZ pseudonymisierte Abrechnungsdaten aller gesetzlich Versicherten zwischen 2009 und 2023 vollständig vor. Diese umfassen Informationen zu Diagnosen, Behandlungen, Krankenhausaufenthalten und Arzneimittelverordnungen – differenziert nach Alter, Geschlecht und Region. Eine Rückverfolgung auf einzelne Personen ist ausgeschlossen.
Ab Oktober 2026 sollen zusätzlich Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) einfließen, sofern Versicherte diese freiwillig zur Verfügung stellen. Geplant ist zudem eine Vernetzung mit weiteren Datenquellen, etwa den Krebsregistern. Die Pseudonymisierung erfolgt über die Vertrauensstelle am Robert Koch-Institut (RKI).
Der Zugang zu den Datensätzen steht grundsätzlich allen Forschenden offen – darunter Universitätskliniken, wissenschaftliche Einrichtungen, Krankenkassen, Start-ups sowie Patienten- und Verbraucherorganisationen. Voraussetzung ist ein genehmigter Forschungszweck, der der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dient. Kommerzielle Marktforschung ohne wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn ist ausgeschlossen.






