Einführung der Stationsapotheker verfassungsrechtlich sehr bedenklich

warnt: Niedersächsische werden neues Gesetz nicht einhalten können

Die flächendeckende Einführung ist in der geplanten Übergangsphase objektiv nicht umsetzbar. Bei Apothekern handelt es sich um Fachpersonal, bei welchem Vollbeschäftigung herrscht. „Die notwendige Anzahl an Apothekerinnen und Apothekern ist auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden. Die Krankenhäuser werden daher die Regelung vermutlich nicht einhalten können. Die Politik bietet keine Lösung zum Abbau des Fachkräftemangels, sondern erzeugt in einer weiteren Berufgsruppe einen neuen Engpass“, erläutert Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG.

„Verstärkend kommt hinzu, dass die Regelung zur Einführung der verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist“ […]

NKG (PDF, 23KB)

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