DKG zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Medizinische Versorgungszentren nicht gefährden

Mit dem (TSVG) sollen Patienten schneller und besser mit Arztterminen versorgt werden. Doch die beabsichtigten Regelungen zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) werden genau das nicht erreichen. , die aus einem MVZ ausscheiden, sollen nur noch nachbesetzt werden können, wenn nach der Bedarfsplanung freie Arztsitze vorhanden sind – so will es der Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium. „Eine solche Regelung bedeutet für MVZ in Krankenhausträgerschaft fast das Aus. Die Neubesetzungen müssen jedes Mal durch eine Bedarfsprüfung bestätigt werden. Das bedeutet einen großen bürokratischen Aufwand und gefährdet die Planungssicherheit.  […]

Die vom zum Gesetz gemachten Vorschläge sind ebenfalls problematisch. So sollen zukünftig nur noch dann zur Gründung eines MVZ berechtigt sein, wenn das Krankenhaus auch für die stationäre Patientenbehandlung einen fachgebundenen Versorgungsauftrag hat. „Diese Regelungen zusammengenommen bedeuten deutliche Einschränkungen für die in den vergangenen Jahren aufgebauten patientenfreundlichen intersektoral arbeitenden Versorgungsstrukturen. […]

Pressemitteilung: DKG

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