AOK kritisiert geplante Ausnahmeregelungen im Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG)

Patientensicherheit darf nicht durch Ausnahmen gefährdet werden – Reform birgt grundlegende Konstruktionsfehler

Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, die Kritik der AOK an den geplanten Ausnahmeregelungen für bundesweite Qualitätsvorgaben bekräftigt.

Reimann warnte: „Wenn bundesweite Qualitätsvorgaben durch weitreichende Ausnahmeregelungen ausgehebelt werden können, geht das auf Kosten der Patientensicherheit.“ Konkret kritisiert die AOK, dass Kooperationen und Verbünde bestehende Qualitätskriterien unterlaufen könnten. Zudem sollten die Erreichbarkeitsvorgaben nicht nur beibehalten, sondern differenziert je Leistungsgruppe als verbindliche Leitplanken für die Krankenhausplanung festgeschrieben werden.

Die AOK fordert stattdessen grundlegende Änderungen der Reform: Eine fallzahlunabhängige, bedarfsorientierte Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen sei dringend notwendig. Die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung um ein Jahr biete die Chance, ein wissenschaftlich fundiertes Bedarfsbemessungsinstrument zu entwickeln, das Planung und Finanzierung künftig in Einklang bringe. Das derzeit geplante System auf Basis von Ist-Fallzahlen setze Fehlanreize und fördere ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen, wodurch die Solvenz der Krankenhäuser gefährdet werde.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV). Diese seien nach der Reform verpflichtet, stationäre Leistungen vorzuhalten, obwohl ihr Fokus auf ambulanter Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeit liegen sollte. Reimann fordert eine Anpassung, damit diese Einrichtungen einen echten Mehrwert an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bieten können.

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