ver.di begrüßt Urteil des Bundessozialgerichts zur Rechtmäßigkeit der Personalvorgaben in der Psychiatrie

Mindestvorgaben für die Personalausstattung in psychiatrischen Einrichtungen bestätigt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat das Urteil des Bundessozialgerichts zur Rechtmäßigkeit der verbindlichen Personalvorgaben in der Psychiatrie begrüßt. Das Gericht bestätigte, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zwingende Mindestvorgaben für die Personalausstattung in psychiatrischen Einrichtungen erlassen kann und soll (B 1 KR 16/23 R). Die Entscheidung bezieht sich auf die Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL).

Das Urteil ist ein wichtiger Schritt, um die Personalsituation in psychiatrischen Einrichtungen zu verbessern, die nach den Worten von ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler bislang häufig unzureichend sind. Die Entscheidung stärkt die Forderung, dass ab 2026 Kliniken mit Sanktionen belegt werden können, wenn sie nicht ausreichend Personal bereitstellen, und ab 2029 müssen die Vorgaben vollständig erfüllt sein. Bühler betonte, dass die Krankenhäuser bereits ausreichend Zeit gehabt hätten, sich auf die Vorgaben einzustellen und das benötigte Personal zu gewinnen.

Laut ver.di-Erhebungen werden die Standards der PPP-RL derzeit nur zu 75 Prozent erfüllt, was die Qualität der Behandlung beeinträchtigt und Beschäftigte aus dem Beruf drängt. Bühler appellierte an Kliniken und Krankenkassen, nun endlich zu handeln, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Versorgung psychisch kranker Menschen sicherzustellen.

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