„Umbuchungen“ bei Pflegekosten im Krankenhaus verhindern

AOK begrüßt geplante Regelung gegen Umbuchung und Doppelabrechnung von im Krankenhaus

Die AOK begrüßt einen Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), mit dem strategische „Umbuchungen“ und die Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten im Krankenhaus verhindert werden sollen. Die Änderungen sollen die Ende 2020 geschlossene zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Zuordnung der Kosten für die Ermittlung des Pflegebudgets gesetzlich absichern und mehr Transparenz über den Verbleib der Mittel schaffen. Seit der Einführung der Pflegebudgets hatten insbesondere private Kliniken die Personalkosten von Hilfskräften ohne Pflegeausbildung in die Personalkosten für die Pflege umgebucht. Experten schätzen das Volumen dieser Kostenverlagerungen auf mindestens 800 Millionen Euro. „Der aktuelle Änderungsantrag trägt dazu bei, die Pflege am Bett zu stärken, die Qualität der Versorgung zu sichern sowie die Arbeitsbedingungen und die Berufszufriedenheit der zu verbessern. Wenn die Regelungen in Kraft treten, ist klar, dass die Vereinbarungen von DKG und GKV künftig für alle Kliniken gelten“, sagt Martin Litsch, des AOK-Bundesverbandes.

Litsch kritisiert Kampagne der Privatkliniken
Litsch kritisiert vor diesem Hintergrund eine aktuelle Kampagne des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (), die den Eindruck erzeugen soll, dass durch die Änderungen die von und Hilfskräften ohne berufliche Pflegeausbildung im Krankenhaus akut gefährdet würde. „Das ist irreführend“, so Litsch. […]

Pressemitteilung: AOK Bundesverband (PDF, 189KB)

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