Deutscher Pflegerat warnt: Ohne Pflege in den Leistungsgruppen droht Qualitätsverlust

KHAG-Kabinettsbeschluss schwächt Pflegepersonaluntergrenzen – Patientensicherheit gefährdet

Berlin, Oktober 2025 – Der Deutsche Pflegerat (DPR) kritisiert die Änderungen im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) und warnt vor einem drohenden Qualitätsverlust in deutschen Krankenhäusern. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen die bisher verbindlichen Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) künftig nicht mehr als Qualitätskriterium in der Leistungsgruppensystematik gelten.

„Damit verliert die Pflege an Bedeutung in der Qualitätsbewertung von Krankenhausleistungen“, erklärt DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Pflegepersonaluntergrenzen werden nicht abgeschafft, aber sie gelten künftig nur noch als begleitende Vorschrift, nicht mehr als Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen. Das schwächt ihre Wirkung erheblich.“

Bisher galt: Nur Krankenhäuser, die die Mindestbesetzung mit Pflegefachpersonen sicherstellen, konnten Entgelte für bestimmte Leistungen abrechnen. Der Bezug zwischen Pflegepersonal und Leistungsgruppen stärkte die Verbindlichkeit der PpUG zusätzlich. Der DPR betont, dass der aktuelle Kabinettsbeschluss diesen Bezug aufhebt, wodurch Krankenhäuser theoretisch Leistungen abrechnen könnten, obwohl zu wenig Pflegepersonal vorhanden ist – eine Gefährdung der Patientensicherheit.

Christine Vogler fordert daher: „Die Pflegepersonaluntergrenzen müssen verbindlich in der Leistungsgruppensystematik bleiben, bis sie durch weitere Qualitätsmerkmale wie die PPR 2.0 ersetzt werden. Die Profession Pflege ist die Basis jeder Krankenhausleistung. Wenn Qualität das Ziel der Reform ist, muss die berufliche Pflege im Zentrum des Systems stehen, wo Qualität definiert wird.“