Deutscher Pflegerat betont Bedeutung pflegerischer Diagnostik im Zuge des BEEP-Gesetzes
Positionspapier sieht Grundlage für mehr Eigenverantwortung und bessere Versorgungsqualität in der Pflege
Der Deutscher Pflegerat (DPR) hat am 30. März 2026 ein Positionspapier zur pflegerischen Diagnostik veröffentlicht und damit die fachliche Grundlage für eine stärkere Eigenverantwortung von Pflegefachpersonen hervorgehoben. Anlass ist das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP), das erstmals ausdrücklich Leistungen auf Basis pflegerischer Diagnosen gesetzlich verankert.
Wie der DPR mitteilt, schafft das Gesetz die Voraussetzung dafür, dass qualifizierte Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen eigenständig erbringen können – entweder auf Grundlage ärztlicher oder eigener pflegerischer Diagnosen. Dies wird als wichtiger Schritt zur Stärkung der Pflege als eigenständiger Heilberuf bewertet. „Es wird damit klargestellt: Pflegefachpersonen können bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen eigenverantwortlich auf Grundlage pflegerischer Diagnosestellung erbringen“, erklärte Christine Vogler.
Im Zentrum des Positionspapiers steht die fachliche Einordnung der pflegerischen Diagnostik als Kernbestandteil professioneller Pflege. Sie ermöglicht nach Darstellung des DPR eine strukturierte Erfassung von Pflegebedarfen, verbessert die Entscheidungsqualität und trägt zur Patientensicherheit bei. Gleichzeitig schafft sie Transparenz über pflegerische Leistungen und stärkt deren Rolle im interprofessionellen Versorgungsgeschehen.
Für Krankenhäuser und das Pflegemanagement ergeben sich daraus weitreichende Implikationen. Die stärkere Verankerung pflegerischer Diagnostik erfordert angepasste Prozesse, klare Verantwortlichkeiten sowie eine stärkere Integration in digitale Dokumentations- und Steuerungssysteme. Insbesondere im Zusammenspiel mit anderen Gesundheitsberufen gewinnt die klare Abgrenzung und Definition pflegefachlicher Kompetenzen an Bedeutung.
Der DPR betont zugleich, dass die gesetzliche Grundlage allein nicht ausreiche. Für eine erfolgreiche Umsetzung seien verbindliche Rahmenbedingungen erforderlich, darunter die Integration in Ausbildung, Studium sowie Fort- und Weiterbildung. Ebenso notwendig sei die Weiterentwicklung einer einheitlichen pflegefachlichen Sprache sowie digitaler Systeme, die pflegerische Entscheidungen abbilden und unterstützen können.
Auch im Kontext der Digitalisierung sieht der Verband Handlungsbedarf. Pflegerische Diagnostik müsse interoperabel und sektorenübergreifend dokumentiert werden können, um ihre Wirkung in der Versorgung voll zu entfalten. Ohne entsprechende digitale Infrastruktur bestehe die Gefahr, dass die neuen gesetzlichen Möglichkeiten in der Praxis nur eingeschränkt umgesetzt werden.
Der DPR fordert daher eine federführende Einbindung der Pflegeprofession in die weitere Ausgestaltung der gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Ziel sei es, die pflegerische Diagnostik nachhaltig im Versorgungssystem zu verankern und damit die Qualität und Effizienz der Patientenversorgung langfristig zu verbessern.




