BStabG: DBfK warnt vor Folgen für Pflege
Pflegeverband kritisiert Deckelung des Pflegebudgets und fehlende verbindliche Personalbemessung in Kliniken
Wie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) am 13. Juli 2026 mitteilt, kritisiert der Verband die Auswirkungen des beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die Pflegeversorgung. Besonders die Begrenzung des Pflegebudgets, der Wegfall verbindlicher Personalbemessungsinstrumente und Einschnitte bei Entlastungsmaßnahmen könnten nach Einschätzung des DBfK die Versorgungssicherheit in Krankenhäusern, Psychiatrien und der ambulanten Pflege gefährden.
Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Vera Lux, bezeichnete die Beschlüsse der Bundesregierung als „unverantwortlich“. Aus Sicht des Verbandes werde die Pflege vor eine kaum lösbare Aufgabe gestellt: Krankenhäuser müssten gleichzeitig ihre Strukturen verändern, wirtschaftliche Einsparungen umsetzen und ausreichend Pflegefachpersonen für eine sichere Versorgung gewährleisten.
Besonders kritisch bewertet der DBfK die geplante Begrenzung des Pflegebudgets ab dem Jahr 2027. Zwar bleibt das Pflegebudget grundsätzlich erhalten, steigende Pflegepersonalkosten und Tarifentwicklungen oberhalb der festgelegten Obergrenze sollen jedoch nur noch teilweise berücksichtigt werden. Zusätzlich sollen Mittel für pflegeentlastende Maßnahmen schrittweise reduziert und bis 2029 vollständig aus dem Pflegebudget herausgelöst werden.
Für das Klinikmanagement entsteht dadurch ein erheblicher zusätzlicher Steuerungsdruck. Während Krankenhäuser weiterhin vor der Herausforderung stehen, Personal zu gewinnen und langfristig zu binden, könnten Refinanzierungsgrenzen dazu führen, dass Investitionen in Qualifizierung, Arbeitsorganisation und Entlastungsmaßnahmen zurückgestellt werden.
Kritik an Abschaffung der PPR 2.0
Ein zentraler Kritikpunkt des Pflegeverbandes ist die geplante Abschaffung der verbindlichen Pflegepersonalbemessung durch die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0). Nach Ansicht des DBfK reicht eine allgemeine Verpflichtung der Krankenhäuser, ausreichend Personal vorzuhalten, nicht aus, wenn keine überprüfbaren Kriterien für den tatsächlichen Bedarf bestehen.
Der Verband verweist auf Erfahrungen aus den 1990er-Jahren, als nach dem Wegfall einer bedarfsgerechten Personalbemessung ein deutlicher Stellenabbau und eine steigende Belastung der Pflegekräfte entstanden seien. Eine Wiederholung dieser Entwicklung könne die Versorgungsqualität gefährden.
Auswirkungen auf Psychiatrie und ambulante Pflege
Auch außerhalb der somatischen Krankenhausversorgung sieht der DBfK erhebliche Risiken. In psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen werden die Budgets stärker in die allgemeine GKV-Ausgabenbegrenzung einbezogen. Zwar bleiben die Mindestvorgaben der PPP-Richtlinie bestehen, die Finanzierung des erforderlichen Personals wird nach Einschätzung des Verbandes jedoch schwieriger.
Mögliche Folgen könnten Einschränkungen bei zentralen pflegerischen Leistungen wie Beziehungsarbeit, kontinuierlicher Begleitung, Deeskalation und therapeutischer Unterstützung sein.
Auch ambulante Versorgungsbereiche stehen vor zusätzlichen Belastungen. Bei der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege sollen Vergütungssteigerungen stärker begrenzt werden. Besonders personalintensive Dienste könnten dadurch unter Druck geraten, wenn tatsächliche Kostensteigerungen – insbesondere durch Tarifentwicklungen – nicht vollständig refinanziert werden.




