Krankenhausreform: Ortenaukreis fordert nach GKV-Spargesetz schnelle Hilfe für kommunale Kliniken
Ortenaukreis sieht Warnungen bestätigt – „Rechnung darf nicht bei Kreisen, Städten und Gemeinden landen“
Nach dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) fordert der Ortenaukreis gemeinsam mit dem Ortenau Klinikum schnelle finanzielle Unterstützung für kommunale Krankenhäuser. Landrat Thorsten Erny sieht frühere Warnungen bestätigt und warnt vor erheblichen zusätzlichen Belastungen für Kliniken und Kommunen. Nach ersten Berechnungen könnte das Ortenau Klinikum allein im Jahr 2027 mit Mehrbelastungen von über 15 Millionen Euro konfrontiert werden.
Nach Auffassung des Ortenaukreises löst das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nachhaltig, sondern verlagert sie auf die Krankenhäuser und deren kommunale Träger.
„Wir haben früh Alarm geschlagen – und der Beschluss bestätigt unsere Sorge. Der Bund stabilisiert die gesetzliche Krankenversicherung nicht wirklich, wenn er die Rechnung an die Krankenhäuser und ihre kommunalen Träger weiterreicht. Das ist keine tragfähige Reform, sondern eine Lastenverschiebung nach unten“, erklärt Landrat Thorsten Erny.
Agenda 2030 soll Krankenhausversorgung zukunftsfest machen
Der Ortenaukreis befindet sich mit der Agenda 2030 bereits in einer umfassenden Neustrukturierung seiner Krankenhauslandschaft. Leistungen werden gebündelt, Standorte modernisiert und Versorgungskapazitäten neu ausgerichtet. Nach Ansicht des Landrats dürften diese bereits laufenden Reformprozesse nun nicht durch zusätzliche finanzielle Belastungen ausgebremst werden.
„Der Ortenaukreis hat seine Hausaufgaben frühzeitig gemacht. Mit der Agenda 2030 bauen wir die Kliniklandschaft nachhaltig um, bündeln Leistungen und schaffen moderne, leistungsfähige Strukturen. Unsere Reform ist nicht das Problem – sie ist Teil der Lösung“, so Erny.
Mehr als 15 Millionen Euro zusätzliche Belastung erwartet
Nach einer ersten Bewertung des Ortenau Klinikums entstehen die größten finanziellen Auswirkungen vorallem durch:
- den Wegfall des befristeten Rechnungszuschlags,
- die Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst,
- die begrenzte Anpassung zentraler Erlösgrundlagen.
Allein diese Maßnahmen könnten das Ortenau Klinikum im Jahr 2027 mit mehr als 15 Millionen Euro zusätzlich belasten. Weitere gesetzliche Vorgaben könnten den wirtschaftlichen Druck in den Folgejahren weiter erhöhen. Auch Vorstandsvorsitzende Claudia Bauer-Rabe sieht erhebliche Risiken für die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser.
„Die Krankenhäuser stehen bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Mit dem neuen Gesetz wird die Schere zwischen den tatsächlichen Kosten und den Erlösen weiter auseinandergehen“, erklärt Bauer-Rabe. Dies erschwere insbesondere die laufenden Transformationsprozesse zur zukunftsfähigen Ausrichtung der stationären Versorgung.
Unterstützung für Krankenhaus-Nothilfeprogramm
Der Ortenaukreis unterstützt ausdrücklich die gemeinsame Forderung von Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) nach einem Krankenhaus-Nothilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg.
Die kommunalen Spitzenverbände warnen, dass sich das Krankenhausdefizit im Land im Jahr 2027 auf rund 1,65 Milliarden Euro erhöhen könnte und fordern deshalb ein Landesprogramm in Höhe von 775 Millionen Euro, um die zusätzlichen Belastungen auszugleichen.
Kommunale Haushalte geraten zusätzlich unter Druck
Nach Einschätzung des Ortenaukreises würden steigende Klinikdefizite unmittelbar die kommunalen Haushalte belasten. Höhere Zuschüsse für Krankenhäuser könnten zulasten anderer kommunaler Aufgaben gehen.
„Man kann die Finanzprobleme des Gesundheitssystems nicht lösen, indem man sie bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden ablädt. Was dort für Klinikdefizite aufgebracht werden muss, fehlt an anderer Stelle: bei Schulen, Kitas, Straßen, Pflege, ÖPNV oder anderen kommunalen Aufgaben. Die Zeche zahlen die Bürgerinnen und Bürger“, warnt Erny.
Abschließend fordert der Landrat verlässliche politische Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser. Planungssicherheit sei Voraussetzung dafür, die Gesundheitsversorgung dauerhaft sicherzustellen und die begonnenen Strukturreformen erfolgreich umzusetzen.
Auswirkungen für Krankenhäuser
Mit seiner Stellungnahme reiht sich der Ortenaukreis in die bundesweit zunehmende Kritik kommunaler Krankenhausträger am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein. Während viele Kliniken bereits parallel die Vorgaben der Krankenhausreform und die Einführung der Leistungsgruppen umsetzen, sehen zahlreiche Träger die zusätzlichen Einsparmaßnahmen als erhebliche Belastung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Kommunale Spitzenverbände warnen deshalb vor steigenden Defiziten, einer zunehmenden finanziellen Belastung der Städte und Landkreise sowie möglichen Auswirkungen auf die zukünftige stationäre Versorgung.




