Kreiskliniken Reutlingen benötigen höhere Kreditabsicherung

Kreistag befasst sich mit Ausweitung der Bürgschaft für Betriebsmittelkredit – zusätzliche Investitionszuschüsse ebenfalls auf der Tagesordnung

Die angespannte Finanzlage der Kreiskliniken Reutlingen beschäftigt erneut den Landkreis als kommunalen Alleingesellschafter. In seiner Sitzung am 21. Oktober 2026 befasste sich der Kreistag mit einer Erhöhung der Ausfallbürgschaft für den Kontokorrentkredit des Krankenhausunternehmens. Gleichzeitig standen weitere Trägerzuschüsse für Investitionsmaßnahmen zur Beratung. Mit den finanziellen Absicherungen soll die Handlungsfähigkeit des Klinikverbunds unterstützt werden.

Nach der offiziellen Tagesordnung des Landkreises wurde die Erhöhung der Ausfallbürgschaft unter der Beschlussvorlage XI-0300 behandelt. Die Auszahlung von Investitionszuschüssen war Gegenstand einer weiteren Vorlage. (1)

Krankenhausdefizite belasten kommunalen Träger

Die Kreiskliniken Reutlingen kämpfen seit mehreren Jahren mit wirtschaftlichen Verlusten. Für das Geschäftsjahr 2024 weist die Krankenhausgesellschaft einen Jahresfehlbetrag von rund 8,47 Millionen Euro aus. Der Bilanzverlust belief sich zum Jahresende auf rund 12,18 Millionen Euro. (2)

Bereits in früheren Geschäftsberichten hatte die Krankenhausgesellschaft darauf hingewiesen, dass ihre Zahlungsfähigkeit von bestehenden Kreditlinien und der finanziellen Unterstützung durch den Landkreis abhängt. Eine höhere Ausfallbürgschaft soll die Absicherung entsprechender Bankkredite verbessern. Eine Bürgschaft ist dabei nicht mit einem unmittelbar ausgezahlten Verlustausgleich gleichzusetzen. Sie verpflichtet den Landkreis zunächst dazu, unter den vereinbarten Voraussetzungen für Kreditverbindlichkeiten einzustehen. Parallel zur finanziellen Stabilisierung arbeiten die Kreiskliniken an ihrer strategischen Weiterentwicklung. Dazu gehören das Medizinkonzept 2030 und der geplante Ausbau gemeinsamer Beschaffungsstrukturen mit dem Zollernalb Klinikum.