Kreis Konstanz hält an kommunaler Klinikträgerschaft fest
Antrag zur Prüfung weiterer Partnerschaftsmodelle scheitert im Ausschuss – interne Strukturen des Gesundheitsverbunds sollen untersucht werden
Der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) soll weiterhin in kommunaler Trägerschaft bleiben. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistags hat am 19. Oktober 2026 einen Antrag der Freien Wähler zur ergebnisoffenen Prüfung zusätzlicher Partnerschafts- und Beteiligungsmodelle mehrheitlich abgelehnt. Angesichts der angespannten Finanzlage des Klinikverbunds hatte die Fraktion vorgeschlagen, auch eine Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen, privaten oder teilprivaten Klinikträgern zu untersuchen.
Wie der SÜDKURIER berichtet, begründete FW-Fraktionsvertreter Thomas Auer den Antrag mit dem Wunsch nach einer breiteren Entscheidungsgrundlage für die künftige Struktur und Finanzierung des Gesundheitsverbunds. Eine konkrete Privatisierung sei nicht beabsichtigt gewesen. CDU, SPD und Grüne sprachen sich dagegen für die Beibehaltung der kommunalen Trägerschaft aus.
Nicht vollständig abgelehnt wurde hingegen der Antrag zur Zukunftsstruktur des GLKN. Eine Mehrheit fand die Forderung, die bestehenden Konzern- und medizinischen Strukturen sowie Möglichkeiten zum Abbau von Doppelstrukturen zu überprüfen. Die Ergebnisse sollen dem Kreistag vorgelegt werden.
Hintergrund sind die erheblichen wirtschaftlichen Belastungen des Gesundheitsverbunds mit seinen Klinikstandorten Konstanz und Singen sowie der geplante Krankenhausneubau in Singen. Bereits Ende 2025 hatte der Landkreis angekündigt, eine für 2026 erwartete Liquiditätslücke von zunächst 26 Millionen Euro abzusichern. Ein Sanierungsprogramm sollte den tatsächlichen Finanzierungsbedarf reduzieren. (1)
Mit der Entscheidung bleibt die kommunale Trägerschaft vorerst politische Grundlage für die weitere Krankenhausplanung. Die wirtschaftliche und organisatorische Weiterentwicklung des Gesundheitsverbunds wird jedoch weiterhin untersucht. Ein Verkauf von Klinikanteilen oder eine Änderung der Gesellschafterstruktur wurde nicht beschlossen.







