BMG setzt Pflegepersonaluntergrenzen aus – Gefährdung für Patienten und Pflegepersonal?

Das () hat im Zusammenhang mit der Ausbreitung des -Virus entschieden, dass die Vorgaben für im Krankenhaus ausgesetzt werden können.

„Klar ist, dass Pflegefachpersonen in schon jetzt eindeutig überlastet sind. Die Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus sind eingeführt worden, um die Sicherheit von Patientinnen und sowie Pflegefachpersonen möglichst nicht zu gefährden“, so Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke. Aus Studien sei bekannt, dass Pflegepersonalmangel und Hygienemängel zusammenhängen. Ein Aktionstag von ver.di 2017 zeigte, dass Pflegepersonalmangel dazu führt, dass Händedesinfektionen nicht entsprechend eingehalten werden können. Wundinfektionen und die Ausbreitung von Krankenhauskeimen könnten eine Folge mit erheblichem Schaden für Patientinnen und Patienten und für Pflegepersonal sein. Auch Medikationsfehler, Defizite bei der Nahrungsaufnahme oder der Vitalzeichenkontrolle seien als Mängel der Patientensicherheit bekannt und würden mit der stetigen Ausdünnung der Personaldecke im Pflegebereich in Verbindung gebracht.

Unabhängig vom Auftreten der Corona-Viren stellt die Aussetzung von nicht nur eine Gefährdung der mit dem Virus infizierten Patientinnen und Patienten dar, sondern auch für die weiteren vulnerablen Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern.

Pressemitteilung: Pflegekammer Niedersachsen

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