Bundesapothekerkammer verabschiedet Leitlinie zum Medikationsmanagement

Neue Leitlinie definiert pharmazeutische Aufgaben und stärkt interprofessionelle Zusammenarbeit

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat erstmals eine Leitlinie zum kontinuierlichen Medikationsmanagement verabschiedet. Ziel ist es, die gesamte Medikation von Patientinnen und Patienten über einen längeren Zeitraum systematisch zu erfassen, arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen und die ärztlich verordnete Arzneimitteltherapie zu unterstützen.

Beim kontinuierlichen Medikationsmanagement betrachten Apothekerinnen und Apotheker die gesamte Arzneimitteltherapie einer Person. Neben ärztlich verordneten Arzneimitteln wird auch die Selbstmedikation einbezogen. Arzneimittelbezogene Probleme sollen fortlaufend erkannt, nachverfolgt und dokumentiert werden.

BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann verweist dabei auf die Erfahrungen aus dem Modellprojekt ARMIN. Das interprofessionelle Medikationsmanagement habe dort nach Angaben der Bundesapothekerkammer zu einer verbesserten Versorgung beigetragen. Als wesentlichen Erfolgsfaktor nennt Hoffmann klar definierte Zuständigkeiten zwischen Ärzteschaft und Apothekerschaft.

Die neue Leitlinie konzentriert sich ausdrücklich auf die pharmazeutischen Aufgaben. Die Therapiehoheit verbleibt nach Darstellung der BAK bei der behandelnden Ärzteschaft. Apothekerliche Empfehlungen sollen damit die ärztliche Therapie unterstützen und nicht ersetzen. Nach Angaben der BAK verfolgt das Medikationsmanagement drei langfristige Ziele: Patientinnen und Patienten sollen stärker in ihre Arzneimitteltherapie einbezogen und bei der Therapietreue unterstützt werden. Gleichzeitig soll die ärztlich verordnete Arzneimitteltherapie pharmazeutisch begleitet werden. Darüber hinaus sollen arzneimittelbezogene Probleme dauerhaft reduziert werden.

Voraussetzung für das Medikationsmanagement ist der persönliche Kontakt zwischen Apotheker und Patient. Die Medikation wird kontinuierlich erfasst und hinsichtlich möglicher arzneimittelbezogener Probleme überprüft. Pharmazeutische Maßnahmen werden dokumentiert und können mit Zustimmung der betroffenen Person an die behandelnde Arztpraxis weitergegeben werden. Für die sektorenübergreifende Versorgung besteht allerdings weiterhin eine technische Lücke. Apotheken können derzeit zwar die zuständige Arztpraxis auf arzneimittelbezogene Probleme aufmerksam machen, ihre Hinweise und Lösungsvorschläge jedoch nicht unmittelbar im elektronischen Medikationsplan dokumentieren.

Die BAK sieht deshalb insbesondere bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte und des elektronischen Medikationsplans Handlungsbedarf. Nach Auffassung der Kammer sollte es künftig möglich sein, apothekerliche Hinweise unmittelbar digital zu dokumentieren und damit für die an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer verfügbar zu machen.

Für Krankenhäuser und das Klinikmanagement ist die Entwicklung vor allem mit Blick auf Medikationssicherheit und sektorenübergreifende Prozesse relevant. Gerade bei multimorbiden Patienten können Übergänge zwischen stationärer und ambulanter Versorgung mit Änderungen der Arzneimitteltherapie verbunden sein. Ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen Krankenhaus, Arztpraxis und Apotheke kann dabei helfen, Medikationsfehler und Informationsverluste zu vermeiden.

Das Medikationsmanagement baut auf der bereits etablierten Medikationsanalyse auf. Diese ist Bestandteil der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“. Für die Medikationsanalyse verfügt die BAK bereits über eine eigene Leitlinie.