Arbeitsgericht Hannover: Starre 30-Minuten-Vorgabe für ärztliche Rufbereitschaft unwirksam
2 Ca 436/24 | Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 24.04.2025 – Kommentar Jorzig Rechtsanwälte
Das ArbG Hannover hat am 24. April 2025 entschieden, dass Arbeitgeber keine starre Zeitvorgabe für die Verfügbarkeit von Ärzten während der Rufbereitschaft festlegen dürfen, die eine Ankunft am Patientenbett innerhalb von 30 Minuten zwingend vorsieht.






