Persönliche Haftung nach Corona-Maskenbeschaffung: Landtag lehnt Petition von Ex-Klinikchef ab

Fall Achim Schütz: Billigkeitsentscheidung nach Corona-Maskenbeschaffung nun allein bei der Landesregierung

Der Niedersächsische Landtag hat eine Petition des früheren Klinikgeschäftsführers Achim Schütz abgelehnt, mit der eine Billigkeitslösung im Zusammenhang mit einer Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie angestrebt wurde. Wie aus einer Pressemitteilung vom 29. Januar 2026 hervorgeht, sieht der Petitionsausschuss keine rechtliche Möglichkeit, parlamentarisch in abgeschlossene Gerichtsverfahren einzugreifen. Damit bleibt die persönliche Inanspruchnahme von Schütz bestehen; eine mögliche Entlastung liege nun ausschließlich im Ermessen der Landesregierung.

Schütz war im Jahr 2020 Geschäftsführer der Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg und handelte während der akuten Mangellage zu Beginn der Pandemie im Auftrag der Klinik. In dieser Funktion schloss er einen Vertrag zur Beschaffung von FFP2-Masken, die auch für das Land Niedersachsen bestimmt waren. Nach Angaben aus der Mitteilung zahlte das Land rund 2,2 Millionen Euro an einen Lieferanten, die vereinbarte Lieferung blieb jedoch aus.

Als Geschäftsführer setzte Schütz die Schadensersatzforderung zivilrechtlich durch. Der Lieferant meldete anschließend Insolvenz an; die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ungeachtet dessen wird die Forderung heute ausschließlich gegenüber Schütz persönlich vollstreckt. Der frühere Geschäftsführer sieht sich damit für eine Entscheidung in Haftung genommen, die unter außergewöhnlichen Rahmenbedingungen und im institutionellen Auftrag getroffen worden sei.

Nach eigenen Angaben sind infolge der Vollstreckung inzwischen erhebliche private Vermögenswerte betroffen, darunter sein Wohnhaus sowie Teile der Altersvorsorge. Schütz verweist auf die pandemische Ausnahmesituation, in der schnelle Entscheidungen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung erforderlich gewesen seien. Die abgelehnte Petition eröffne zwar keinen neuen Rechtsweg, mache jedoch deutlich, dass die Frage einer Billigkeitsprüfung nach § 59 der Landeshaushaltsordnung nicht parlamentarisch, sondern ausschließlich verwaltungsseitig zu entscheiden sei. Ein entsprechender Antrag liege dem zuständigen Ministerium vor.

Auffällig ist aus Sicht von Schütz der zeitliche Kontext der Entscheidung: Unmittelbar nach der Behandlung seiner Petition befasste sich der Landtag mit einem Antrag der Regierungsfraktionen zur Stärkung der Resilienz Niedersachsens. Vor diesem Hintergrund wird der Umgang mit dem früheren Geschäftsführer in Teilen des Gesundheitswesens als Signal dafür verstanden, wie individuelle Verantwortung von Leitungspersonen aus der Corona-Krisenzeit heute bewertet wird.

Für Klinikgeschäftsführungen und Träger wirft der Fall grundlegende Fragen zur persönlichen Haftung von Führungskräften auf, die in staatlichem Interesse und unter extremen Krisenbedingungen handeln. Ob und in welchem Umfang eine Billigkeitslösung zugunsten von Achim Schütz greift, entscheidet nun allein die Landesregierung.


Anmerkung der Redaktion:

Diskussion über doppelte Maßstäbe in der Pandemie entbrannt

Die öffentliche Debatte auf LinkedIn und in Fachkreisen zeigt große Kritik an der Entscheidung. Kommentatoren heben hervor, dass Schütz verantwortungsbewusst und risikobereit gehandelt habe, um Patienten und Mitarbeiter zu schützen, während politische Akteure bei ähnlichen Maskendeals keine persönliche Haftung tragen mussten. Die Aussagen reichen von der Anerkennung seiner Integrität bis hin zur Kritik an doppelten Maßstäben und fehlender politischer Solidarität.

Mehrere Stimmen fordern eine Härtefallregelung, um die Ungleichbehandlung auszugleichen. Zugleich wird betont, dass die Pandemie außergewöhnliche Maßnahmen erforderte, für die kein Blaupause existierte, und dass schnelle Entscheidungen im Interesse der öffentlichen Gesundheit notwendig waren.

Die Diskussion illustriert eine zentrale Herausforderung: Wie können Einzelpersonen in Krisenzeiten handeln, ohne für politische und systemische Versäumnisse persönlich haften zu müssen?

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