Kreisklinik Groß-Gerau klagt gegen Bund wegen Unterfinanzierung
Landgericht Darmstadt verhandelt Grundsatzfrage zur Krankenhausfinanzierung
Der Rechtsstreit zwischen der Kreisklinik Groß-Gerau und der Bundesrepublik Deutschland erreicht eine neue Phase. Wie Echo-Online berichtet, wird die 3. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt am 28. Oktober 2026 erstmals mündlich über die Klage verhandeln. Im Zentrum steht die Frage, ob das bestehende Finanzierungssystem für Krankenhäuser den gesetzlichen Versorgungsauftrag noch erfüllt oder eine Staatshaftung begründet.
Die Kreisklinik fordert für das Jahr 2023 Schadensersatz in Höhe von mehr als 1,7 Millionen Euro. Nach Angaben des Hauses handelt es sich um nicht gedeckte Kosten, die trotz vollständiger Leistungserbringung entstanden seien. Über den Einzelfall hinaus zielt das Verfahren auf eine grundsätzliche Klärung: Kann ein strukturell unzureichendes Finanzierungssystem staatliche Haftungsansprüche auslösen?





