Landshut: Fusion von Klinikum, LAKUMED und Kinderkrankenhaus St. Marien
Stadt und Landkreis bündeln ihre Krankenhauslandschaft ab 2026
In einer gemeinsamen Sitzung haben der Stadtrat der kreisfreien Stadt Landshut und der Kreistag des Landkreises Landshut einstimmig die Fusion des Klinikums Landshut, der LAKUMED Kliniken sowie des Kinderkrankenhauses St. Marien beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Einrichtungen – darunter auch die Schlossklinik Rottenburg und das Hospiz Vilsbiburg – in einem gemeinsamen Kommunalunternehmen unter Trägerschaft von Stadt und Landkreis zusammengeführt.
„Dieser Beschluss ist ein Meilenstein für die Gesundheitsversorgung im gesamten westlichen Niederbayern“, erklärten Oberbürgermeister Alexander Putz und Landrat Peter Dreier nach der Entscheidung. Mit der Fusion entstehe ein leistungsfähiger Klinikverbund, der „auf Jahrzehnte hinaus das Fundament für eine optimale und wohnortnahe medizinische Versorgung“ bilde.
Hintergrund der Zusammenführung ist die seit Jahren angespannte wirtschaftliche Lage im deutschen Gesundheitswesen. Mit wissenschaftlicher Begleitung durch die Münchner Strategieberatung Inspiring Health wurde ein Konzept erarbeitet, das Kapazitäten, medizinische Qualität und ökonomische Faktoren gleichermaßen berücksichtigt. Ziel sei es, die Stärken der einzelnen Standorte zu erhalten, Kompetenzen zu bündeln und Synergien zu heben.
Das medizinische Konzept wird ab 2026 stufenweise umgesetzt. Je nach Standort sind Zentralisierungen mit strukturellen und baulichen Maßnahmen verbunden. Neben der Steigerung von Effizienz und Wirtschaftlichkeit soll der Verbund auch die Vorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) erfüllen. „Auch wenn die endgültigen Entwicklungen der überfälligen bundesweiten Krankenhausreform noch nicht absehbar sind, sehen wir die Neuausrichtung der Standorte als Chance“, betonten die Klinikvorstände gemeinsam mit den Geschäftsführungen.
Mit rund 5.000 Beschäftigten wird der neue Verbund zu einem der größten Arbeitgeber in der Region. Doppelstrukturen sollen abgebaut, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Arbeitsplätze zukunftssicher gemacht werden. Ein gemeinsam mit den Mitarbeitervertretungen erarbeiteter Personalüberleitungsvertrag soll für einen fairen Übergang sorgen.




