Landkreis Bautzen beschließt Zuschuss für Geburtshilfe in Kamenz
Kreistag bewilligt bis zu 500.000 Euro zur vorläufigen Sicherung des Angebots
Der Kreistag des Landkreises Bautzen hat in einer Sondersitzung einen Betriebskostenzuschuss von bis zu 500.000 Euro für die Geburtshilfe am Krankenhaus in Kamenz beschlossen. Mit der Unterstützung soll das Angebot der privaten Klinik vorerst bis längstens Ende 2026 aufrechterhalten werden. Zur Gegenfinanzierung plant der Landkreis Kürzungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere im Wochenend- und Ferienverkehr.
Die Entscheidung fiel im Rahmen einer kurzfristig einberufenen zweiten Sondersitzung des Kreistages. Anlass waren Gespräche von Landrat Udo Witschas und dem Ersten Beigeordneten mit dem sächsischen Sozialministerium sowie der Landesdirektion Sachsen. Die Sitzung wurde nach Angaben des Landkreises von der BSW-Fraktion unter Verweis auf die drohende Schließung der Geburtshilfe zum 31. Mai 2026 beantragt.
Nach Darstellung des Landkreises hatte das zuständige Ministerium deutlich gemacht, dass die Versorgungssicherheit im Landkreis Bautzen aus Sicht des Freistaates auch ohne den Standort Kamenz gewährleistet sei. Als Begründung wurden die geburtshilflichen Angebote der Krankenhäuser in Bautzen und Hoyerswerda angeführt. Eine Anordnung zum Fortbestand der Geburtshilfe durch den Freistaat sei daher nicht möglich gewesen.
In erneuten Gesprächen mit der Geschäftsführung der Klinik am Vortag der Kreistagssitzung wurde laut Landrat Witschas vereinbart, dass die Geburtshilfe bei Gewährung eines monatlichen Betriebskostenzuschusses möglichst bis zum Jahresende fortgeführt werden könne.
Der Kreistag stimmte dem Zuschuss mit großer Mehrheit zu. Von den 48 anwesenden Kreistagsmitgliedern votierten 43 für den Antrag, fünf enthielten sich. Gegenstimmen wurden nicht abgegeben.
Zur Finanzierung der Unterstützung sollen freiwillige Leistungen des Landkreises reduziert werden. Konkret betroffen ist der öffentliche Nahverkehr. Nach Angaben der Kreisverwaltung muss etwa ein Viertel des bisherigen Angebots eingespart werden. Die Einschränkungen sollen ab Juli 2026 wirksam werden und insbesondere Fahrten an Wochenenden sowie während der Schulferien betreffen. Welche Linien und Verbindungen konkret betroffen sein werden, soll in den kommenden Tagen festgelegt werden.
Die Entscheidung verdeutlicht die schwierigen Abwägungen vieler Kommunen bei der Sicherung medizinischer Versorgungsangebote. Während der Landkreis mit dem Zuschuss Zeit für eine Übergangslösung gewinnen möchte, wird die Finanzierung über Einschnitte in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge organisiert. Für die Krankenhauspolitik in Sachsen zeigt der Fall zugleich die Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung geburtshilflicher Angebote an kleineren Klinikstandorten unter zunehmend angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.




