Haßberg-Klinik Ebern: Aktionsgruppe kritisiert mangelnde kommunalpolitische Initiative
Krankenhausanpassungsgesetz eröffnet neue Handlungsmöglichkeiten – Kliniksterben in Bayern in der Diskussion
Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ übt scharfe Kritik an der Haltung von Landrat Wilhelm Schneider und dem Verwaltungsrat der Haßberg-Kliniken zur geplanten Schließung der Klinik in Ebern. „Statt auf Kritik einzugehen, verweisen die Verantwortlichen auf übergeordnete Ebenen, nach Berlin, auf Reformen des Gesundheitssystems, die angeblich keine andere Wahl lassen“, heißt es in einer Stellungnahme der Bürgerinitiative.
Die Aktionsgruppe verweist darauf, dass frühere Prognosen aus 2021 und das damalige Krankenhausversorgungsverbeserungsgesetz unter Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine bestimmte Richtung vorgaben. Nun habe sich die Situation geändert: Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken initiierte Krankenhausanpassungsgesetz lockere das ursprüngliche Reformmaßnahmengerüst.
Das Gesetz ermögliche den Kliniken unter anderem:
- mehr Zeit für Anpassungen,
- finanzielle Hilfen,
- Schutz ländlicher Kliniken,
- größere Flexibilität bei Leistungsanforderungen,
- sowie erleichterte Übergangsregelungen.
Besonders relevant sei, dass Ausnahmen für die Genehmigung von Leistungsgruppen beantragt werden können. Das Bayerische Gesundheitsministerium könne entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilen. Zudem sei eine einmalige finanzielle Unterstützung von 4 Mrd. Euro für Krankenhäuser vorgesehen.
Die Haßberg-Klinik Ebern versorgt insgesamt 105.349 Einwohner*innen und ist für 7.995 Einwohner*innen innerhalb von 30 Fahrminuten bedarfsnotwendig.
Die Aktionsgruppe fordert daher:
- Vorsorglich die Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Intensivbehandlung beantragen,
- auf diese Weise die wohnortnahe klinische Versorgung sichern.
„Die kommunalpolitischen Möglichkeiten zur Rettung der Klinik sind vorhanden – sie müssen jetzt konsequent genutzt werden“, so die Aktionsgruppe abschließend.






