Mecklenburg-Vorpommern warnt vor Nachteilen des KHAG für ländliche Kliniken

Gesundheitsministerin Drese kritisiert starre Umwandlungsfristen und bundeseinheitliche Mindestvorhaltezahlen – Massive Verunsicherung für ländliche Klinikstandorte befürchtet.

Der Bundesrat hat am 27. März 2026 das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beraten und gebilligt. In der Debatte äußerte die Gesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, deutliche Kritik an zentralen Regelungen des Gesetzes. Nach Angaben des Ministeriums führe die vorgesehene Weiterentwicklung der Krankenhausreform in mehreren Punkten zu einer Verschärfung bestehender Probleme – insbesondere für Krankenhäuser in ländlichen Regionen.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen vor allem die Vorgaben zu Mindestvorhaltezahlen sowie die Zuweisung von Leistungsgruppen. Nach Einschätzung des Landes entsteht durch die Regelung, dass Leistungsgruppen kurzfristig erneut überprüft und angepasst werden können, eine erhebliche Planungsunsicherheit für Krankenhausträger und Länder als zuständige Planungsbehörden. Für das Krankenhausmanagement bedeutet dies erschwerte Investitionsentscheidungen und eine eingeschränkte strategische Planungssicherheit.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft bundeseinheitliche Mindestvorhaltezahlen. Diese könnten laut Drese dazu führen, dass Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen die Anforderungen nicht erfüllen können. Gerade diese Einrichtungen übernehmen jedoch eine wesentliche Funktion in der wohnortnahen Basis- und Notfallversorgung. Die Ministerin warnte daher vor einer Gefährdung der flächendeckenden Versorgung, wenn regionale Besonderheiten nicht stärker berücksichtigt werden.

Auch Eingriffe in die Planungshoheit der Länder werden kritisch gesehen. Mecklenburg-Vorpommern fordert, dass in begründeten Fällen dauerhafte Ausnahmen von Qualitätskriterien bei der Zuweisung von Leistungsgruppen möglich sein müssen. Dies sei notwendig, um Versorgungslücken in strukturschwachen Regionen zu vermeiden.

Zusätzliche Herausforderungen ergeben sich aus neuen Vorgaben zur Umwandlung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Künftig sollen solche Umstrukturierungen nur noch zum Jahreswechsel möglich sein. Nach Darstellung der Ministerin ist diese Regelung insbesondere in der aktuellen Transformationsphase nicht praxistauglich und könnte notwendige Anpassungsprozesse verzögern. In Mecklenburg-Vorpommern seien bereits konkrete Umwandlungen geplant, die durch die neuen Fristen erschwert würden.

Trotz der Kritik haben sich die Länder im Bundesrat darauf verständigt, das Gesetz nicht scheitern zu lassen. Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit weiteren Bundesländern eine Protokollerklärung eingebracht, in der die Bundesregierung zu gezielten Nachbesserungen im weiteren Umsetzungsprozess aufgefordert wird. Für Krankenhäuser bleibt damit die Herausforderung bestehen, sich auf veränderte Rahmenbedingungen einzustellen, während gleichzeitig weitere Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben möglich erscheinen.

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