AfD fordert mehr Länderkompetenzen bei Krankenhaus-Mindestmengen
Antrag im Bundestag zielt auf Ausnahmen zur Sicherung der Versorgung im ländlichen Raum
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert eine stärkere Entscheidungsbefugnis der Bundesländer bei Ausnahmen von Krankenhaus-Mindestmengen. Ein entsprechender Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Ziel ist es nach Angaben der Fraktion, die stationäre Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen auch dann aufrechtzuerhalten, wenn Krankenhäuser die vorgeschriebenen Mindestfallzahlen nicht erreichen.
Mit ihrem Antrag „Wiederherstellung wirksamer Länderkompetenzen bei Ausnahmen von Mindestmengen – Kliniken im ländlichen Raum erhalten“ (Drucksache 21/6355) kritisiert die AfD die Auswirkungen bestehender Mindestmengenregelungen auf die Krankenhausversorgung. Diese Vorgaben sehen vor, dass bestimmte planbare Leistungen nur an Krankenhausstandorten vergütet werden, die eine festgelegte Mindestanzahl an Behandlungen pro Jahr nachweisen können.
Die Regelungen gelten als wichtiges Instrument der Qualitätssicherung im Krankenhauswesen. Hintergrund ist die Annahme, dass Krankenhäuser mit höheren Fallzahlen bei komplexen Eingriffen über mehr Erfahrung verfügen und dadurch bessere Behandlungsergebnisse erzielen können. Mindestmengen existieren unter anderem für besonders spezialisierte Leistungen wie Organ- und Stammzelltransplantationen oder die Versorgung von Früh- und Neugeborenen.
Nach Auffassung der AfD können die Vorgaben jedoch in bestimmten Regionen zu Versorgungsengpässen führen. Dies betreffe hauptsächlich ländliche Gebiete, in denen Krankenhäuser aufgrund geringerer Bevölkerungsdichte die geforderten Fallzahlen nicht immer erreichen. Werden Leistungen infolge der Mindestmengenregelungen nicht mehr vergütet, könnten längere Anfahrtswege für Patientinnen und Patienten entstehen.
Ausnahmen bei drohenden Versorgungslücken
Die Fraktion schlägt daher vor, den Ländern im Rahmen ihrer Krankenhausplanung weitergehende Möglichkeiten einzuräumen, Ausnahmen von den Mindestmengenregelungen zuzulassen. Dies soll allerdings nur in eng definierten Fällen gelten, wenn andernfalls die flächendeckende Versorgung gefährdet wäre.
Als besonders sensible Bereiche nennt die AfD die Versorgung von Früh- und Neugeborenen, Stammzelltransplantationen sowie die stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung. Gerade in diesen Bereichen müsse eine wohnortnahe Erreichbarkeit gewährleistet bleiben.
Spannungsfeld zwischen Qualität und Erreichbarkeit
Die Diskussion berührt einen zentralen Zielkonflikt der aktuellen Krankenhauspolitik. Während Mindestmengen auf eine Konzentration komplexer Leistungen und damit auf höhere Behandlungsqualität abzielen, warnen Kritiker vor möglichen Versorgungslücken in strukturschwächeren Regionen.
Vor dem Hintergrund der laufenden Krankenhausreform gewinnt die Frage zusätzlich an Bedeutung. Die Reform setzt auf stärkere Spezialisierung und Konzentration medizinischer Leistungen. Gleichzeitig fordern Länder und kommunale Träger regelmäßig größere Handlungsspielräume, um regionale Besonderheiten in der Krankenhausplanung berücksichtigen zu können.
Ob der Antrag im parlamentarischen Verfahren Unterstützung findet, bleibt offen. Die Beratungen im Gesundheitsausschuss dürften jedoch die grundsätzliche Debatte über das Verhältnis von Qualitätsanforderungen und flächendeckender Versorgung weiter befördern.




