Hessen startet Leistungsgruppen-Zuweisung an Kliniken

Rund 1.800 Anträge geprüft – komplexe Eingriffe sollen auf weniger Krankenhausstandorte konzentriert werden

Hessen beginnt mit dem Versand der vorläufigen Leistungsgruppen-Zuweisungen an seine Krankenhausträger. Rund 1.800 Anträge der Kliniken wurden zuvor geprüft. Nach einer Anhörungsphase sollen die endgültigen Zuweisungen im Dezember erfolgen.

Die Leistungsgruppen bestimmen künftig, welche medizinischen Behandlungen ein Krankenhaus anbieten darf. Voraussetzung sind bundesrechtlich definierte Anforderungen unter anderem an Fachpersonal, Ausstattung und Qualität, deren Erfüllung der Medizinische Dienst Hessen geprüft hat. Grundlage der landesseitigen Planung ist der Krankenhausplan 2025.

Komplexe Leistungen werden stärker gebündelt

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums bleiben Zahl und Struktur der Notfallstandorte zunächst unverändert. Auch bei Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin soll es keine Veränderung der Zahl der Standorte geben. Für spezialisierte Eingriffe plant das Land dagegen deutliche Konzentrationen.

So sollen Pankreaseingriffe künftig statt an 23 nur noch an 15 Kliniken vorgenommen werden. Beim Ovarialkarzinom ist eine Reduktion von 28 auf 15 Standorte vorgesehen, beim künstlichen Kniegelenk von 66 auf 50 und bei komplexen neurochirurgischen Eingriffen von 17 auf rund 13 Krankenhäuser. Für einen Teil der Kliniken sind befristete Ausnahmeregelungen vorgesehen.

Die vorläufigen Feststellungsbescheide sind noch nicht endgültig. Die Krankenhäuser können im Anhörungsverfahren Stellung nehmen; anschließend erlässt das Land die endgültigen Bescheide. Eine Gesamtliste der vorläufigen Zuweisungen will das Ministerium nach Abschluss des Versands veröffentlichen.