MD-Prüfung der Leistungsgruppen: Erste Erfahrungen zeigen komplexes Verfahren

LOPS-Richtlinie eröffnet neue Spielräume für Krankenhäuser im Prüfprozess

Im Rahmen der Einführung der Leistungsgruppenprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) liegen erste Erfahrungsberichte zur Anwendung der LOPS-Richtlinie vor. Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr beschreibt in einer aktuellen Einordnung vom 11. Juni 2026 ein mehrstufiges und rechtlich komplexes Verfahren, das für Krankenhäuser sowohl Risiken als auch strategische Nachbesserungsmöglichkeiten eröffnet. Grundlage sind Regelungen nach § 275a SGB V sowie die aktualisierte LOPS-RL.

Die MD-Prüfung der Leistungsgruppen stellt einen zentralen Baustein der Krankenhausplanung im Zuge der aktuellen Reformprozesse dar. Nach Angaben aus mehreren Bundesländern wurden die Prüfungen bis Ende 2025 beauftragt und sollen spätestens bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein. Zentral ist dabei, dass häufig historische Daten aus dem ersten Quartal 2025 als Prüfgrundlage herangezogen werden, was zu Abweichungen gegenüber der aktuellen Versorgungsrealität führen kann. Die LOPS-Richtlinie eröffnet Krankenhäusern jedoch die Möglichkeit, ergänzende aktuelle Nachweise wie Strukturdaten, Dienstpläne oder organisatorische Veränderungen in das Verfahren einzubringen.

Das Prüfverfahren ist laut Einordnung in mehrere Stufen gegliedert: Nach einer ersten Bewertung erstellt der MD eine Prüfversion für die Krankenhausplanungsbehörde, die anschließend Stellungnahmen und Korrekturen anstoßen kann. Erst danach erfolgt das endgültige Gutachten und die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen durch die Landesbehörde. Insgesamt entsteht damit ein dynamischer Prozess mit erheblicher Bedeutung für Krankenhausplanung und Standortentwicklung.

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