Ermittlungsverfahren gegen Unfallchirurgie der MHH eingestellt

Staatsanwaltschaft sieht keinen Tatverdacht – MHH weist Vorwürfe zu Qualifikation und Behandlung zurück

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat sämtliche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeitende der Klinik für Unfallchirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt. Zuvor war im November 2025 nach einer anonymen Anzeige gegen den Klinikdirektor sowie sechs Fachärztinnen und Fachärzte ermittelt worden.

Gegenstand der Ermittlungen war der Vorwurf, es seien falsche Erfahrungsnachweise zur Vorlage bei der Ärztekammer Niedersachsen beurkundet worden. Im Zuge des Verfahrens beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft unter anderem Operationsberichte der vergangenen zehn Jahre sowie weiteres umfangreiches Material. Nach Angaben der MHH habe die Hochschule während des gesamten Ermittlungszeitraums uneingeschränkt mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten sei nicht festgestellt worden.

Parallel zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führte die MHH interne Prüfungen durch. Diese hätten keinerlei Hinweise auf Behandlungsfehler durch die betroffenen Fachärztinnen und Fachärzte ergeben. Nach Darstellung der Hochschule hatten alle involvierten Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildung bereits vor dem Dienstantritt des aktuellen Klinikleiters im Jahr 2021 begonnen, nach mehr als sechsjähriger Weiterbildung ihre Facharztprüfungen bestanden und verfügten über die entsprechende Qualifikation. Aktuell seien in der Klinik für Unfallchirurgie 25 Mitarbeitende mit Facharztstatus tätig. Die medizinische Versorgung unterliege – wie in allen Kliniken der MHH – einer kontinuierlichen externen Qualitätssicherung.

Zur Kritik an der ärztlichen Weiterbildung stellt die MHH klar, dass die Inhalte der Facharztweiterbildung in Deutschland von der ärztlichen Selbstverwaltung festgelegt werden. Maßgeblich seien dabei nicht allein zahlenmäßige Nachweise einzelner Eingriffe, sondern die kontinuierliche Beurteilung der fachlichen Kompetenz, die Verantwortung der weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte sowie das Bestehen der Facharztprüfung bei der zuständigen Ärztekammer.

Auch die im ZEIT-Artikel thematisierte Versorgung von Patientinnen und Patienten nach Beinamputationen weist die MHH zurück. Die Osseointegration (Endo-Exo-Implantation) stelle lediglich ein Verfahren innerhalb der Amputationschirurgie für ausgewählte Fälle dar und sei eines der invasivsten und risikoreichsten Verfahren in diesem Bereich. Seit 2021 verfolge die MHH nach eigenen Angaben einen differenzierten, stufenweisen und weniger invasiven Therapieansatz. Aus der geringeren Zahl primärer Osseointegrationseingriffe könne daher nicht auf einen Bedeutungsverlust dieses Versorgungsbereichs geschlossen werden.

Darüber hinaus betont die Hochschule, weiterhin im Austausch mit der Ärztekammer Niedersachsen und der Bundesärztekammer zu stehen, um Qualität und Dokumentation der ärztlichen Weiterbildung weiter zu verbessern. Unabhängig von den eingestellten Ermittlungsverfahren überprüfe der Datenschutz der MHH fortlaufend die Zugriffsregelungen auf personenbezogene Daten, um Patientinnen, Patienten und Mitarbeitende vor unberechtigten Zugriffen zu schützen.