Defizitausgleich für stationäre Geburtshilfe: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen erhält knapp 950.000 Euro
Bayerisches Förderprogramm greift bei Erfüllung der 50-Prozent-Quote am Standort Wolfratshausen
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen erhält für das Jahr 2024 eine finanzielle Förderung in Höhe von 947.422,31 Euro zum Ausgleich des Defizits in der stationären Geburtshilfe. Wie aus aktuellen Informationen des Landratsamtes hervorgeht, stammen die Mittel vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und werden über die Regierung von Oberfranken ausgezahlt. Grundlage für die Förderung ist die Erfüllung der strengen Kriterien der bayerischen Geburtshilferichtlinie im vergangenen Kalenderjahr.
Die geburtshilfliche Abteilung in Wolfratshausen wird seit Juli 2019 als Außenstelle des Krankenhauses Starnberg betrieben. Diese landkreisübergreifende Kooperation basiert auf einem Kreistagsbeschluss von 2018, in dem sich der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zur Mitfinanzierung des entstehenden Defizits verpflichtete. Mit 551 betreuten Geburten im Jahr 2024 wurde das entscheidende „50-Prozent-Kriterium“ erreicht, da insgesamt 1.087 Neugeborene im Landkreis gemeldet wurden. Damit entfielen über die Hälfte der Geburten auf den geförderten Standort.
Trotz der aktuellen Finanzspritze bleibt die Situation volatil: In den Jahren 2020 und 2021 konnte die Quote nicht erreicht werden, was zum Wegfall der Förderung führte. Auch für das Antragsjahr 2025 wird derzeit prognostiziert, dass die Kriterien der Richtlinie voraussichtlich nicht erfüllt werden können.
Der Fall Bad Tölz-Wolfratshausen ist ein Musterbeispiel für die ökonomische Fragilität der ländlichen Geburtshilfe und die Tücken politischer Förderinstrumente.
Die Geburtshilfe ist in der aktuellen DRG-Systematik für kleinere Standorte kaum kostendeckend zu betreiben. Die Vorhaltekosten für Personal (24/7-Präsenz von Hebammen, Gynäkologen und Anästhesie) stehen oft in keinem Verhältnis zu den Fallzahlen. Kooperationsmodelle wie zwischen Starnberg und Wolfratshausen sind strategisch sinnvoll, um Expertise zu bündeln, lösen aber das grundsätzliche Erlösproblem nicht. Die bayerische Geburtshilferichtlinie knüpft die Förderung an die 50-Prozent-Quote der im Landkreis gemeldeten Neugeborenen. Dies erzeugt eine enorme Planungsunsicherheit für die Haushalte der Kliniken und Landkreise. Sinkt die Quote nur geringfügig (z. B. durch Abwanderung in Münchner Perinatalzentren), bricht eine Förderung im fast siebenstelligen Bereich komplett weg, während die Fixkosten bestehen bleiben. Während in anderen Fachbereichen die Ambulantisierung forciert wird, bleibt die Geburtshilfe ein Kernbereich der stationären Daseinsvorsorge. Management-Teams müssen hier verstärkt auf Sicherstellungszuschläge und kommunale Defizitausgleiche setzen, da die reguläre Finanzierung über das DRG-System die speziellen Anforderungen der Fläche nicht abbildet.






