PpUGV: Sinnvolle Regelung oder Bürokratiemonster? Die Zusammenarbeit macht den Unterschied
Gut gemeint war die Pflegepersonaluntergrenzen-verordnung (PpUGV) auf jeden Fall: Endlich – so die Idee dahinter – sollte sichergestellt sein, dass vor allem in kritischen Bereichen wie der Intensivmedizin, Kardiologie, unfallchirurgie und Geriatrie zu jedem Zeitpunkt ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal vorhanden ist. Ausgeblendet wurde allerdings, dass das Problem weniger der fehlende Wille der krankenhäuser ist, Pflegepersonal vorzuhalten, als vielmehr ein völlig leergefegter Arbeitsmarkt. Hinzu kam eine sehr kurze Zeitspanne zwischen dem Datum, an dem die PpUGV in Kraft trat (Oktober 2018) und dem Zeitpunkt, zu welchem sie umgesetzt werden sollte (1.1.2019). […]