Informationssicherheit im Krankenhaus: Anpassung des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S)

Übergangsregelung für Version 1.2 bis zur finalen Eignungsfeststellung der Folgeversion

Der Branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) für Krankenhäuser wird derzeit von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überarbeitet. Die Eignungsfeststellung der aktuellen Version 1.2 wurde bis Januar 2025 verlängert. Da die Nachfolgeversion noch nicht final abgestimmt ist, kann Version 1.2 in Abstimmung mit dem BSI auch nach April 2025 weiterhin für Prüfungen genutzt werden.

Die Verzögerung bei der neuen Version ergibt sich unter anderem aus der notwendigen Anpassung an die branchenübergreifenden Vorgaben der „Reife- und Umsetzungsgradbewertung im Rahmen der Nachweisprüfung (RUN)“, die im Januar veröffentlicht wurden. Ziel der neuen B3S-Version ist es, eine klare Abbildung der Anforderungen an Kritische Infrastrukturen (KRITIS) gemäß § 8a BSIG für den Bereich der medizinischen Versorgung sicherzustellen.

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