Bundesregierung verteidigt Datenschutz bei elektronischer Patientenakte

Kein Zugriff ausländischer Behörden möglich – differenzierte Zugriffsrechte bleiben eingeschränkt

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (Drucksache 21/2238) Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes bei der elektronischen Patientenakte (ePA) zurückgewiesen. Trotz der Beteiligung internationaler IT-Dienstleister wie IBM Deutschland GmbH und der RISE GmbH (Österreich) sieht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) keine Anhaltspunkte für eine mögliche Weitergabe sensibler Gesundheitsdaten an ausländische Behörden.

Laut BMG werden ePA-Daten ausschließlich verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert. Ein Zugriff ohne den individuellen Schlüssel der Versicherten sei ausgeschlossen. Über die vertraglichen Details zwischen Krankenkassen und den Betreibern IBM bzw. RISE habe die Bundesregierung allerdings keine Kenntnis.

Ein Kritikpunkt der Fragestellerinnen betrifft die eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten. Derzeit ist es nicht möglich, einzelne Dokumente nur für bestimmte Leistungserbringer sichtbar zu machen. Dokumente können ausschließlich entweder für alle oder gar keine Institutionen freigegeben werden. Auch die Möglichkeit, psychiatrische Diagnosen oder besonders sensible Daten selektiv zu verbergen, besteht bislang nicht. Das Ministerium verweist auf das Recht der Versicherten, vor Speicherung sensibler Informationen ausdrücklich zu widersprechen.

Die elektronische Patientenakte ist laut Bundesregierung als lebenslange Akte konzipiert; eine automatische Löschung gespeicherter Daten ist nicht vorgesehen. Versicherte können jedoch über ihre ePA-App oder die Ombudsstellen der Krankenkassen eigenständig Dokumente löschen oder verbergen.