Patientendaten von 135.000 Menschen bei Kreiskrankenhaus Emmendingen offengelegt

Datenpanne durch fehlerhafte E-Mail-Adresse – Klinik informiert Betroffene und Datenschutzbehörde

Wie der Südwestrundfunk (SWR) berichtet, sind beim Kreiskrankenhaus Emmendingen personenbezogene Daten von rund 135.000 Patientinnen und Patienten versehentlich an eine unbekannte E-Mail-Adresse versendet worden. Ursache war nach Angaben des Krankenhauses ein Tippfehler bei der Eingabe der Empfängeradresse. Die Klinik habe nach Bekanntwerden des Vorfalls Datenschutzmaßnahmen eingeleitet und die zuständigen Stellen informiert.

Die Datenpanne betrifft einen großen Datensatz mit Informationen zu Patientinnen und Patienten, die seit dem Jahr 2002 im Kreiskrankenhaus Emmendingen behandelt wurden.

Überwiegend Stammdaten betroffen – keine medizinischen Befunde enthalten

Nach Angaben des Kreiskrankenhauses Emmendingen betrifft der Vorfall in mehr als 95 Prozent der Fälle ausschließlich sogenannte Stammdaten. Dazu gehören unter anderem Namen, Anschriften und Geburtsdaten der Patientinnen und Patienten. Die Klinik stellt zugleich klar, dass in den versendeten Datensätzen keine medizinischen Behandlungsinformationen enthalten waren. Befunde, Diagnosen, Arztbriefe, MRT- oder Röntgenaufnahmen sowie andere Bilddaten seien nicht Bestandteil der übermittelten Informationen gewesen.

Nach Bekanntwerden des Vorfalls hat das Kreiskrankenhaus Emmendingen nach eigenen Angaben umfangreiche Maßnahmen eingeleitet. Ziel ist es, die Person zu identifizieren, an die die Daten versehentlich versandt wurden, und eine Löschung der Informationen zu erreichen. Hierfür setzt die Klinik nach eigenen Angaben professionelle Unterstützung ein und arbeitet mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Sollte erforderlich, sollen auch rechtliche Schritte eingeleitet werden, um eine unverzügliche Löschung der Daten durchzusetzen.

Parallel steht das Krankenhaus in Abstimmung mit der Landesdatenschutzbehörde. Die Klinik weist darauf hin, dass es möglich sei, dass die empfangende Person den Erhalt der Daten bislang nicht bemerkt oder diese bereits ungesehen gelöscht habe.

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