Schlüsselfortschreibung vom 10.3.2026 zum 17.3.2026 mit Wirkung zum 1.1.2025, 1.1.2026 bzw. separat ausgewiesenem Gültigkeitszeitraum zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V

Im Rahmen der Vereinbarung nach § 301 SGB V wurde eine neue Schlüsselfortschreibung veröffentlicht. Die Aktualisierung vom 10. März 2026 tritt am 17. März 2026 in Kraft und enthält Änderungen mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2025 sowie 1. Januar 2026 beziehungsweise zu separat ausgewiesenen Gültigkeitszeiträumen. Die Fortschreibung betrifft zentrale Schlüsselverzeichnisse für den elektronischen Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und gesetzlichen Krankenkassen.

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