Sachsen beschließt Zielbild für neuen Krankenhausplan 2026
Gesundheitsakteure begrüßen Kabinettsbeschluss zur künftigen Struktur der Krankenhausversorgung im Freistaat
Das Sächsische Kabinett hat die Grundsätze für die zukünftige Krankenhausplanung im Freistaat beschlossen. Damit wurde ein zentrales Zielbild für den neuen Krankenhausplan 2026 verabschiedet, der die strukturelle Weiterentwicklung der stationären Versorgung in Sachsen regeln soll. In einer gemeinsamen Presseerklärung begrüßen zentrale Akteure des Gesundheitswesens diesen Schritt als wichtigen Meilenstein für die zukünftige Ausrichtung der Krankenhauslandschaft.
Zu den sogenannten Zielbildpartnern zählen die Krankenhausgesellschaft Sachsen, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Verband der Ersatzkassen im Freistaat, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die Sächsische Landesärztekammer sowie der Sächsische Landkreistag und der Sächsische Städte- und Gemeindetag. Gemeinsam sehen sie in dem Kabinettsbeschluss eine wichtige Grundlage, um notwendige Reformen in der Krankenhausstruktur einzuleiten und langfristig eine stabile medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Sächsischer Krankenhausplan 2026 Teil II (PDF, 360 kB)
Der (abschließende) Teil III des Krankenhausplanes 2026 soll im Laufe des Jahres 2026 erarbeitet werden und ebenfalls zum 01.01.2027 Geltung erlangen.
In der gemeinsamen Erklärung betonen die Partner die Bedeutung einer nachhaltigen Sicherung der Versorgungsqualität und regional angepasster Strukturen. Ziel sei es, sowohl städtische als auch ländliche Regionen angemessen zu versorgen und gleichzeitig auf demografische Veränderungen zu reagieren. „Es ist uns wichtig, die Qualität der Versorgung der Bevölkerung perspektivisch nachhaltig zu sichern sowie regional passende Strukturen zu entwickeln, die den anstehenden Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung gerecht werden“, heißt es in der Mitteilung.
Ein zentraler Ansatz des geplanten Krankenhausplans besteht darin, die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung stärker zu verzahnen. Die Akteure betonen, dass beide Versorgungsbereiche künftig stärker vernetzt gedacht werden müssen. Gleichzeitig wird die Erwartung formuliert, dass der Freistaat Sachsen den Transformationsprozess organisatorisch und finanziell unterstützt. Eine ausreichende Finanzierung wird von den Beteiligten als zentrale Voraussetzung für die Umsetzung der Reformschritte bezeichnet.
Mit dem beschlossenen Zielbild sollen künftig auch die Versorgungsangebote der Krankenhäuser im Freistaat stärker aufeinander abgestimmt werden. Im Sinne der bundesweiten Krankenhausreform ist vorgesehen, bestimmte medizinische Leistungsschwerpunkte an einzelnen Standorten zu bündeln. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Einrichtungen über das notwendige Fachpersonal und die entsprechenden strukturellen Voraussetzungen verfügen.
Gleichzeitig soll die flächendeckende Notfallversorgung im Land weiterhin gewährleistet bleiben. Erste strukturelle Anpassungen der Krankenhauslandschaft sind nach aktuellen Planungen zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Hintergrund der geplanten Reformen sind mehrere strukturelle Entwicklungen im Freistaat. Seit der letzten umfassenden Krankenhausstrukturreform Anfang der 1990er Jahre ist die Bevölkerung in Sachsen um rund 500.000 Menschen zurückgegangen. Zudem sinken seit Jahren die Geburtenzahlen. Parallel dazu führen medizinische Fortschritte und schonendere Behandlungsmethoden zu kürzeren stationären Aufenthalten, während ambulante Behandlungen in Krankenhäusern kontinuierlich zunehmen. Diese Faktoren wirken sich zunehmend auf die Auslastung und wirtschaftliche Situation vieler Kliniken aus.
Die Zielbildpartner weisen in ihrer Erklärung darauf hin, dass für den Transformationsprozess auch Investitionsmittel des Bundes eine zentrale Rolle spielen. Bauliche Anpassungen und strukturelle Veränderungen könnten nur umgesetzt werden, wenn eine ausreichende finanzielle Absicherung gewährleistet sei. Darüber hinaus sehen die Partner weiteren gesetzgeberischen Anpassungsbedarf, etwa bei der Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten sowie bei der konkreten Ausgestaltung der geplanten Vorhaltepauschalen.




