Krankenhausreform in Schleswig-Holstein: Auswertung der MD-Gutachten startet

Gesundheitsministerium leitet nächsten Umsetzungsschritt bei der Zuweisung der Leistungsgruppen ein

Schleswig-Holstein erreicht einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung der Krankenhausreform. Das Gesundheitsministerium beginnt mit der Auswertung der Prüfgutachten des Medizinischen Dienstes Nord (MD Nord) zu den beantragten Leistungsgruppen der Krankenhäuser. Die endgültigen Entscheidungen über die Zuweisung der Leistungsgruppen sollen im Dezember 2026 erfolgen. Zuvor folgen Anhörungen, Regionalgespräche und die Einbindung der Krankenkassen.

Der Medizinische Dienst Nord hat die Prüfung von rund 850 Anträgen der Krankenhäuser auf Zuweisung von Leistungsgruppen bereits vor Ablauf der ursprünglich bis Ende Juli vorgesehenen Frist abgeschlossen.

Geprüft wurde, ob die Kliniken die im Bundesrecht festgelegten personellen, technischen und strukturellen Voraussetzungen erfüllen. Die Leistungsgruppen bilden künftig die Grundlage dafür, welche stationären Leistungen Krankenhäuser ab 2027 erbringen und abrechnen dürfen.

Nun beginnt das Gesundheitsministerium mit der Sichtung und Bewertung sämtlicher Gutachten.

MD-Gutachten sind noch keine endgültige Entscheidung

Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass positive oder negative Bewertungen des Medizinischen Dienstes nicht automatisch über die spätere Zuweisung einer Leistungsgruppe entscheiden. Auch wenn mehrere Krankenhäuser sämtliche Voraussetzungen erfüllen, kann es zu Auswahlentscheidungen kommen. Ziel der Krankenhausreform ist es, Leistungen stärker zu bündeln und Spezialisierungen auszubauen, um Qualität und Versorgungssicherheit zu verbessern. Umgekehrt erhalten Krankenhäuser mit zunächst negativen Gutachten die Möglichkeit, fehlende Voraussetzungen im Rahmen des Anhörungsverfahrens nachzuweisen oder inzwischen geschaffene Strukturen zu dokumentieren.

Nach der Auswertung der Gutachten wird das Ministerium zunächst ein schriftliches Anhörungsverfahren mit den somatischen Krankenhausstandorten durchführen.

Soweit erforderlich, schließt sich eine zweite Runde regionaler Gespräche an, die voraussichtlich im September beginnt. In die Bewertung fließen zusätzlich die Leistungsdaten der Krankenhäuser aus dem Jahr 2025 ein.

Ergänzend sind Gespräche mit den Landesverbänden der gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen vorgesehen.

Regionalkonferenzen ab Oktober geplant

Ab Oktober sollen in den sechs Versorgungsregionen Schleswig-Holsteins Regionalkonferenzen stattfinden. Dort will das Ministerium den bisherigen Stand des Verfahrens gemeinsam mit Kommunen und weiteren Beteiligten erläutern.

Die endgültigen Bescheide über die Zuweisung der beantragten Leistungsgruppen sollen den Krankenhäusern im Dezember 2026 zugestellt werden.

Übergangsregelungen bleiben möglich

Das Ministerium betont, dass auch Krankenhäuser mit derzeit nicht vollständig erfüllten Anforderungen nicht automatisch Leistungsbereiche verlieren.

Neben der Möglichkeit, fehlende Voraussetzungen nachträglich nachzuweisen, können Übergangsregelungen geprüft werden, wenn andernfalls Versorgungslücken in einzelnen Regionen entstehen würden.

Schleswig-Holstein hatte bereits im Bundesratsverfahren zum Krankenhausreformanpassungsgesetz darauf hingewiesen, dass insbesondere kurzfristig eingeführte Personalvorgaben in Einzelfällen Anpassungen oder Übergangsregelungen erforderlich machen könnten.

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