IQTIG veröffentlicht QS-Basisspezifikation 2026 Version 06 für Leistungserbringer
Anpassungen betreffen QS-Filter, Dokumentationspflichten und XML-Schemata in mehreren Modulen
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat die QS-Basisspezifikation für Leistungserbringer 2026 in der Version 06 veröffentlicht. Die Aktualisierung enthält mehrere Korrekturen und technische Anpassungen an QS-Filterregeln sowie an der QS-Dokumentation in verschiedenen Modulen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Module SEP, PCI und 03/1 und wurden zusätzlich in den XML-Schemata, der Precheck-Komponente sowie im Datenprüfprogramm umgesetzt.
Mit der Veröffentlichung reagiert das IQTIG auf identifizierte Anpassungsbedarfe innerhalb der Spezifikation für das laufende QS-Erfassungsjahr. Für Krankenhäuser und andere Leistungserbringer bedeutet die Aktualisierung vor allem Änderungen bei Modulauslösern, Dokumentationspflichten und Plausibilisierungsregeln.
Eine wesentliche Änderung betrifft den QS-Filter im Modul SEP. Dort wird im Modulauslöser eine neue Syntaxfunktion mit der Bezeichnung entlFachabt eingeführt. Diese Funktion erhält als Argumente die durchlaufenen Fachabteilungen sowie den Entlasszeitpunkt eines Falls. Ziel ist es, die tatsächlich entlassende Fachabteilung eindeutig zu identifizieren. Die Funktion wird in der Tabelle „SyntaxFunktion“ der Spezifikation definiert und dient der präziseren Zuordnung von Fällen innerhalb der QS-Filterlogik.
Im Modul 03/1 erfolgt eine Erweiterung der Ausschlussliste „KAT_OPS_EX“. Neu aufgenommen wird der OPS-Kode 5-133.82, wodurch entsprechende Fälle künftig aus dem QS-Filter des Moduls ausgeschlossen werden.
Weitere Änderungen betreffen die QS-Dokumentation im Modul PCI. Hier werden sämtliche Plausibilisierungsregeln für mehrere Datenfelder entfernt. Die betreffenden Felder werden dadurch zu sogenannten unbedingten Kann-Feldern. Betroffen sind unter anderem Angaben zum Befund eines nicht-invasiven Ischämienachweises, zum angiographischen Stenosegrad sowie zur intrakoronaren Bildgebung oder hämodynamischen Relevanzmessung. Nach Angaben des IQTIG ist vorgesehen, für diese Felder im Rahmen der QS-Basisspezifikation 2027 neue Plausibilisierungsregeln zu definieren.
Auch im Modul SEP kommt es zu einer Änderung in der Dokumentationsstruktur. Das Feld „Operationen- und Prozedurenschlüssel“ wird künftig als Kann-Feld geführt und ist damit nicht mehr zwingend verpflichtend zu dokumentieren.
Neben den inhaltlichen Änderungen wurden die Anpassungen auch technisch umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die XML-Schemata der QS-Datensätze, die Precheck-Komponente zur Vorprüfung von Datensätzen sowie das Datenprüfprogramm (DPP), das von Leistungserbringern zur Validierung ihrer QS-Daten verwendet wird.
Für Krankenhäuser, Qualitätssicherungsstellen und Medizincontroller sind solche Aktualisierungen der QS-Basisspezifikation von unmittelbarer Relevanz, da sie Einfluss auf QS-Filterlogiken, Dokumentationspflichten und technische Validierungsprozesse innerhalb der Qualitätssicherung haben.




