IQTIG: QS-Basisspezifikation 2027 V01
Neue Patientenbefragung und Anpassungen für Hybrid-DRG prägen Spezifikation
Das IQTIG hat die erste Version der QS-Basisspezifikation für Leistungserbringer 2027 veröffentlicht. Zu den wesentlichen Änderungen gehören das neue Modul PHYST für Patientenbefragungen bei gynäkologischen Operationen sowie Anpassungen zur Abbildung sektorengleicher Vergütung und technische Änderungen bei der Datenübermittlung.
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat die QS-Basisspezifikation für Leistungserbringer 2027, Version 01, veröffentlicht. Die Spezifikation bildet die Grundlage für die technische Umsetzung der Qualitätssicherung bei der Datenerfassung und -übermittlung durch Leistungserbringer.
Mit der Version 01 werden neben Änderungen im Rahmen der Systempflege insbesondere neue beziehungsweise angepasste Module und technische Anforderungen für das Spezifikationsjahr 2027 umgesetzt.
Eine wesentliche Neuerung ist das Modul PHYST. Es führt eine Patientenbefragung für das Qualitätssicherungsverfahren Gynäkologische Operationen (QS Gyn-OP) ein und betrifft insbesondere Hysterektomien. Ebenfalls neu aufgenommen wurde das landesspezifische Modul SA_GERI_HE für Hessen zur Schlaganfallversorgung mit geriatrischer Frührehabilitation. Das Modul DIAL zur Nierenersatztherapie setzt dagegen auch im Jahr 2027 weiterhin aus.
Auch die Entwicklung der sektorengleichen Vergütung wirkt sich auf die QS-Spezifikation aus. Zur Vorbereitung auf die Abbildung von Hybrid-DRG-Fällen wurde in bislang ausschließlich stationär ausgerichteten Verfahren das Datenfeld „Aufnahmegrund“ ergänzt. Zudem wurden die Ausfüllhinweise so angepasst, dass sie nicht mehr ausschließlich auf stationäre Leistungen ausgerichtet sind. Bei den Exportmodulen von PCI und PPCI wurden ebenfalls Anpassungen zur Differenzierung von Hybrid-DRG-Fällen vorgenommen.
Änderungen bei Psychotherapie, Geburtshilfe und Sepsis
Im Bereich Psychotherapie (APSY und PAPSY) entfällt die bisherige Vollautomatisierung der QS-Auslösung. Stattdessen erfolgt die Auslösung teilautomatisiert auf Grundlage manueller Angaben, unter anderem zum Beginn der Richtlinientherapie und zum Alter der Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus wurden Teildatensätze zusammengeführt und neue Pflichtfelder für Therapieende und Diagnostik aufgenommen. Bei Testverfahren wird künftig lediglich abgefragt, ob ein Testverfahren durchgeführt wurde.
In der Geburtshilfe (16/1) wurde der Dokumentationsumfang deutlich reduziert. Unter anderem entfallen Angaben zu bestimmten CTG-Details, Blutgasanalysen, APGAR-Werten sowie verschiedenen mütterlichen Komplikationen.
Im Modul Sepsis (SEP) wird mit der Aufnahmeuhrzeit eine präzisere Zeitmessung ermöglicht. Dadurch können zeitliche Abstände beispielsweise zwischen Aufnahme und Befundübermittlung minutengenauer ausgewertet werden. Zusätzlich werden neue Felder für die NEWS-, NEWS2- und MEWS-Scores eingeführt.
Anpassungen bei Kardiologie und Herzchirurgie
Auch mehrere kardiologische und herzchirurgische Module wurden angepasst.
Bei der Karotischirurgie (10/2) entfallen unter anderem Angaben zur Anästhesieform und zu bestimmten Medikamenten wie ASS oder Clopidogrel. Neu aufgenommen wird dagegen das Feld „postprozedurales Aneurysma spurium“.
Im Bereich der Schrittmacherversorgung (09/x) entfällt der Schlüsselwert für konventionelle VDD-Systeme.
Änderungen in Orthopädie und Unfallchirurgie
In den Modulen 17/1, HEP und KEP wurden Abschnitte strukturell angepasst und unter anderem in „Operationsspezifische Komplikationen“ umbenannt. Die Erfassung von Infektionen und kardiovaskulären Komplikationen wird durch zusätzliche ICD-Kodes erweitert. Genannt werden unter anderem Kodes für Vorhofflimmern und Osteomyelitis.
Die Veröffentlichung der QS-Basisspezifikation erfolgt in mehreren Schritten. Auf die Version 01 im August 2026 soll im September die Version 02 mit der vollständigen Spezifikation einschließlich XML-Schemata und technischer Dokumentation folgen. Für Oktober und November sind weitere Versionen zur Fehlerkorrektur und Aktualisierung der ICD- und OPS-Kataloge vorgesehen. Aufgrund des Krankenhaustransparenzgesetzes können bereits in Version 02 kurzfristige Änderungen erforderlich werden.
Die QS-Basisspezifikation richtet sich insbesondere an IT-Verantwortliche, Softwarehersteller und Einrichtungen der Qualitätssicherung. Für Krankenhäuser ist sie damit eine zentrale technische Grundlage für die Vorbereitung der QS-Dokumentation und Datenübermittlung im Jahr 2027.




